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Samstag, 5. Dezember 2020
Mein heutiges Schreiben an den Justizsenator
kasparhauser, 06:07h
Dumme Politiker und Beamte schreiben gerne am Thema vorbei. In der Schule gab es eine sechs, mindestens eine fünf und die Versetzung war gefährdet: https://www.dropbox.com/s/vngve80fd9k4idb/2020-12-06_sgberlinundrechtsstaat.pdf
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,
ich wende mich wieder direkt an Sie, da Ihre "Staatsdiener", die für Sie tätig sind, enorme Lese- und Verständnisprobleme haben.
Überdies verhöhnt mich Herr Huxol, in dem er mir aufgrund meiner Mails vom 3.11. und 16.11.2020 schreibt:
"Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist der in der Bundesrepublik
Deutschland etablierten, funktionierenden rechtsstaatlichen Ordnung zutiefst verpflichtet."
Mit diesem Wischi-Waschi umgeht er eine Stellungnahme zu meinen konkreten Problemen und umgeht damit
genau die behauptete "rechtsstaatlichen Ordnung".
Und offenkundig kennt er weder das DRiG, noch die Disziplinarmaßnahmen gegen Richter.
Und sofern er sich auf die "Gewaltenteilung" beruft, bekommt er offenkundig den Widerspruch zu dieser Behauptung nicht mit:
"Die Auswahl der neu ernannten Richterinnen und Richter erfolgt von hier aus mit äußerster Sorgfalt."
Auch kennt Herr Huxol die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, daß Richter Grundrechtsverletzungen verhindern sollen,
1 BvR 569/05, Rz 26, offenbar nicht. Leistungen sollen zur Vermeidungen von Notlagen im Voraus geleistet werden. Daher muß gerade in Eilverfahren
auch das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren angewandt werden, wie es seit 2011 bei uns gilt. In Eilverfahren habe die Richter
für die Güteabwegung maximal einen Monat Zeit, danach muß ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person geleistet werden.
Der Rest kann dann in der Hauptsache verhandelt werden und möglicherwiese überbezahlte Gelder kann der Staat sich zurückholen.
Bitte überdenken Sie Ihre Personalpolitik.
Dieses Schreiben geht direkt an meine Gruppe von Betroffenen und wird auch von mir an anderen Stellen veröffentlicht.
Meine Frage, ob Sie an einem Rechtsstaat interessiert sind, hat sich hiermit erledigt.
Daß mir eine "gute Justiz" zusteht, ergibt sich aus dem Grundgesetz und internationalen Abkommen.
Es grüßt Sie
Horst Murken
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,
ich wende mich wieder direkt an Sie, da Ihre "Staatsdiener", die für Sie tätig sind, enorme Lese- und Verständnisprobleme haben.
Überdies verhöhnt mich Herr Huxol, in dem er mir aufgrund meiner Mails vom 3.11. und 16.11.2020 schreibt:
"Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist der in der Bundesrepublik
Deutschland etablierten, funktionierenden rechtsstaatlichen Ordnung zutiefst verpflichtet."
Mit diesem Wischi-Waschi umgeht er eine Stellungnahme zu meinen konkreten Problemen und umgeht damit
genau die behauptete "rechtsstaatlichen Ordnung".
Und offenkundig kennt er weder das DRiG, noch die Disziplinarmaßnahmen gegen Richter.
Und sofern er sich auf die "Gewaltenteilung" beruft, bekommt er offenkundig den Widerspruch zu dieser Behauptung nicht mit:
"Die Auswahl der neu ernannten Richterinnen und Richter erfolgt von hier aus mit äußerster Sorgfalt."
Auch kennt Herr Huxol die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, daß Richter Grundrechtsverletzungen verhindern sollen,
1 BvR 569/05, Rz 26, offenbar nicht. Leistungen sollen zur Vermeidungen von Notlagen im Voraus geleistet werden. Daher muß gerade in Eilverfahren
auch das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren angewandt werden, wie es seit 2011 bei uns gilt. In Eilverfahren habe die Richter
für die Güteabwegung maximal einen Monat Zeit, danach muß ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person geleistet werden.
Der Rest kann dann in der Hauptsache verhandelt werden und möglicherwiese überbezahlte Gelder kann der Staat sich zurückholen.
Bitte überdenken Sie Ihre Personalpolitik.
Dieses Schreiben geht direkt an meine Gruppe von Betroffenen und wird auch von mir an anderen Stellen veröffentlicht.
Meine Frage, ob Sie an einem Rechtsstaat interessiert sind, hat sich hiermit erledigt.
Daß mir eine "gute Justiz" zusteht, ergibt sich aus dem Grundgesetz und internationalen Abkommen.
Es grüßt Sie
Horst Murken
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