Donnerstag, 28. Juli 2022
70. Kammer
SG Berlin
S 70 SO 1671/19



Per Telefax



28.7.2022




Sehr geehrte Frau Dorn,

nein, das Schreiben selber ist kein Befangenheitsantrag. Danke für die Nachfrage und damit der Möglichkeit der Klarstellung.

Gegen Herrn Ploetze liegen andere Befangenheitsanträge von mir vor, die allesamt nicht rechtskräftig bearbeitet werden und daher weiterhin gelten.

Weder Frau Bürks noch Herr Baum wie auch Herr Helbig sind aufgrund meiner offenen Beschwerden berechtigt, in meinen Fällen noch Entscheidungen zu treffen.

Wer auch immer den Fall übernimmt, muß ihn unter Beiziehung aller Beklagten vorbereiten. Der Fall ist viel komplexer, als Herr Ploetze es mit seinem Verstand erfassen kann.

Es geht um die Einhaltung und Umsetzung dieser Abkommen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Viele Grüße



Horst Murken

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