Montag, 14. Dezember 2020
Umgang beim SG mit Befangenheitsanträgen
SG Berlin
S 152 SF 183/20 AB


Per Telefax


Berlin, 13. Dez. 2020




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
WEITERER BEFANGENHEITSANTRAG AN DIE SEHR BEFANGENE UND ABHÄNGIGE RICHTERIN KLINGER-EFREM
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
BESCHWERDE UND WEITERE RECHTSMITTEL – DAMIT DAS VERFAHREN DEM LSG VORGELEGT WIRD



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Richterin Klinger-Efrem hat alleine von meiner Seite mehrere Befangenheitsanträge gegen sich zu laufen und entscheidet weiterhin extrem parteiisch gegen meine Familie.

Bösartiger kann kein Richter seine Befangenheit nachweisen oder offenbaren.

Frau Klinger-Efrem ist unverzüglich von allen Verfahren, die meine Familie und mich betreffen, zu suspendieren. Dies ist auch prozeßökönomisch, da sonst die Fälle neu aufgenommen werden müssen.

Meine Klage geht gegen das JC Neukölln und die Bundesagentur für Arbeit, um Leistungen nach § 19 SGB IX iVm § 29 SGB IX zu bekommen, siehe mein Schreiben 29.2.2020.

Die Richterin auf Probe Minne, die offenkundig Gesetz und Recht nicht kennt, hat dies in ihrem Beschluß vom 3.4.2020 einfach unterschlagen. Vermutlich ein Fall von Rechtsbeugung.

Sie hat entgegen den Tatsachen sogar behauptet, ich hätte weder einen Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht. Dies zeigt, wie unfähig Richter auf Probe sein können, die genau deshalb noch keine Richtertätigkeit ausüben dürfen, § 70 GVG.

Obgleich ich mit 8.4., 8.7. und 14.10.2020 Rechtsmittel gegen den Beschluß der Frau Minne eingelegt habe, ist nichts passiert. Auch der Gerichtspräsident Helbig war angeschrieben, aber reagiert nicht.

Ein Dr. Bosch schrieb mir mit 23.10.2020, daß das Verfahren durch den rechtskräftigen Beschluss vom 3.4.2020 beendet sei. Dies ist nicht richtig, meine Rechtsmittel wurden unterschlagen.

Hiergegen hatte ich mich mit 27.10.2020 mit Beschwerden gegen Herrn Helbig und Herrn Dr. Bosch geweht und Beschwerden gegen diese eingelegt.

Mit 11.11.2020 wurde mir geschrieben, daß Dr. Bosch sich so geäußert habe: „Dem Sacherhalt, wie er sich aus den Akten ergibt, habe ich nichts hinzuzufügen.“ Dies gilt eindeutig als Schuldeingeständnis, da sich die Richter zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äußern müssen. In der Literatur ist führend Egon Schneider, aber auch alle anderen fordern eine Einhaltung von dem Recht auf rechtliches Gehör.

Herr Helbig, immerhin Gerichtspräsident, hat sich bisher nicht geäußert. Er ist aber für diese gesamte Rechtsbeugung verantwortlich und trägt sie. Er könnte sie auch unterbinden.

Mir wurde also von der Richterin Klinger-Efrim mit 9.12.2020 Rechtsmißbrauxh vorgeworfen, obgleich ich meine Grundrechte aus Art. 19 IV und internationalen Abkommen zu wahren versuche: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Frau Klinger-Efrem ist nicht rechtsstaatsfähig, was sie seit Jahren beweist. Sie hat als Richterin nichts mehr zu suchen und muß endlich unehrenhaft und unter Verlust aller Bezüge entlassen werden.

Natürlich muß das Verfahren neu verhandelt werden und es muß endlich geleistet werden. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, daß eine Partei lediglich die Abweisung der Klage beantragen darf und dies ohne jede Begründung von den Gerichten umgesetzt wird. So sollte ein Rechtsstaat nicht funktionieren.

Viele Grüße



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment