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Samstag, 2. Januar 2021
Gegen den Gerichtspräsidenten Helbig
kasparhauser, 08:51h
SG Berlin
Per Telefax
Berlin, 2. Januar 2021
P K H-ANTRAG
EILT
KLAGE GEGEN DEN GERICHTSPRÄSIDENTEN HELBIG WEGEN UNTERLASSENER DIENSTHANDLUNG UND UNTERLASSENER HILFELEISTUNG UND DAMIT KÖRPERVERLETZUNG IM AMT
Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Seit Jahren wird meine Familie durch das SG um unsere Rechte gebracht. Zuständig ist der Gerichtspräsident und frühere Vizepräsident, Herr Helbig.
Herr Helbig kommt seiner Arbeit nicht nach und läßt Beschwerden unbearbeitet, § 336 StGB. Und dies in vielen Fällen, also systematisch. Z. B. S 153 SF 134/20 AB, welches als Eilverfahren schon auf den 17.10.2018 zurückgeht.
Die Eilverfahren werden böswillig verschleppt, wobei Herr Helbig sich Richter auf Probe bedient, die keine Richterausbildung haben und eben kein Recht sprechen dürfen, § 70 GVG.
Mit dieser Verschleppung der Verfahren – ein klarer Verstoß gegen Art. 19 GG, welcher effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz zusichert – will Herr Helbig offenkundig erreichen, daß es zu einer biologischen Lösung kommt – also Leute versterben oder ihre Wohnung und damit ihre Akten verlieren.
Dies zeigt eine mangelnde humanistische Ausbildung und ist ein Verrat an den Idealen der Aufklärung.
Auf jeden Fall muß die anhaltende Rechtsverweigerung endlich beendet werden und ein fähiger Mensch an die Spitze des SG gesetzt werden, der dann dafür sorgt, daß nationales und internationales Recht eingehalten wird:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich verweise auf den gesamten Schriftwechsel.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Per Telefax
Berlin, 2. Januar 2021
P K H-ANTRAG
EILT
KLAGE GEGEN DEN GERICHTSPRÄSIDENTEN HELBIG WEGEN UNTERLASSENER DIENSTHANDLUNG UND UNTERLASSENER HILFELEISTUNG UND DAMIT KÖRPERVERLETZUNG IM AMT
Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Seit Jahren wird meine Familie durch das SG um unsere Rechte gebracht. Zuständig ist der Gerichtspräsident und frühere Vizepräsident, Herr Helbig.
Herr Helbig kommt seiner Arbeit nicht nach und läßt Beschwerden unbearbeitet, § 336 StGB. Und dies in vielen Fällen, also systematisch. Z. B. S 153 SF 134/20 AB, welches als Eilverfahren schon auf den 17.10.2018 zurückgeht.
Die Eilverfahren werden böswillig verschleppt, wobei Herr Helbig sich Richter auf Probe bedient, die keine Richterausbildung haben und eben kein Recht sprechen dürfen, § 70 GVG.
Mit dieser Verschleppung der Verfahren – ein klarer Verstoß gegen Art. 19 GG, welcher effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz zusichert – will Herr Helbig offenkundig erreichen, daß es zu einer biologischen Lösung kommt – also Leute versterben oder ihre Wohnung und damit ihre Akten verlieren.
Dies zeigt eine mangelnde humanistische Ausbildung und ist ein Verrat an den Idealen der Aufklärung.
Auf jeden Fall muß die anhaltende Rechtsverweigerung endlich beendet werden und ein fähiger Mensch an die Spitze des SG gesetzt werden, der dann dafür sorgt, daß nationales und internationales Recht eingehalten wird:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich verweise auf den gesamten Schriftwechsel.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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