Mittwoch, 6. Januar 2021
Ich schreibe "Eilt sehr" und bekomme eine Rückfrage, ob es ein Eilantrag sei
SG Berlin
S 90 SO 1798/20 ER




Per Telefax



Berlin, 5. Januar 2021

E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich ist dies ein Eilverfahren, da ich schon seit nahezu 13 Jahren um eine Teilhabe am Leben gebracht werde.

In § 6 SGB IX wird die Bundesagentur für Arbeit als Träger klar genannt und ist damit ein Ansprechpartner für einen Teilhabeplan nach § 19 SGB IX. Diesen habe ich am 3.1.2020 bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt und nach § 18 SGB IX gilt dieser Antrag als angenommen, da nicht von der Bundesanstalt für Arbeit fristgerecht reagiert wurde, Annahmefiktion.

Damit steht mir ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX in Höhe von 6.000 Euro im Monat und dies 13x im Jahr zu. Dazu auch die Richtlinie 2012/29/EU vom 25.10.2012.

Wie diese Leistungen auf die Träger aufgeteilt werden, ist deren Sache. Dazu hätten die sich längst einigen können und müssen. So wird hier massiv gegen Recht verstoßen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen




Horst Murken

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