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Mittwoch, 20. Januar 2021
Richter in eigener Sache
kasparhauser, 20:58h
Richter Baum wirft mir Rechtsmißbrauch vor, um in eigener Sache tätig zu werden. Wenn dies zulässig wäre, wäre dies eine große Gefahr für einen Rechtsstaat, denn dann würden es alle Richter machen und ähnliches behaupten.
Daher wehre ich mich:
L S G
Zu S 153 SF 208/20 AB
S 153 SF 134/20 AB
Per Telefax
Berlin, 20. Jan. 2021
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich hiermit über den Richter Baum, der für die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen gegen seine Richterkollegen zuständig ist.
Herr Richter Baum hält sich weder an Gesetze, noch die Verfassung, noch an internationale Abkommen, sondern tritt als Richter in eigenen Geschäften auf.
Dies ist absolut unzulässig, auch wenn er etwas anderes behauptet.
Wenn es unter bestimmten Umständen zulässig wäre, würde jeder Richter diese behaupten, wie sie es ja auch bei dem § 105 SGG tun und Schwierigkeiten leugnen.
Worum es in der Sache geht, wird aus dem beigefügten Schreiben klar. Herr Baum will eine Richterin zur Ausbildung unbedingt decken und riskiert hierfür sogar sein eigenes Richteramt.
Frau Minne läßt einfach Eilanträge liegen, in diesem Fall sogar schon vom 28.9.2019. Dabei sind Eilanträge unverzüglich zu entscheiden – unter Abwägung der Folgen, siehe Anlage.
Und natürlich gilt es in der Literatur als Schuldeingeständnis, wenn ein Richter nicht sachgerecht zu den Vorwürfen Stellung nimmt, sondern lediglich auf die Akte verweist.
Überdies kann das Verfahren nicht erledigt sein, wie von der 153. Kammer behauptet wird, da ja weitere Beschwerden vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Daher wehre ich mich:
L S G
Zu S 153 SF 208/20 AB
S 153 SF 134/20 AB
Per Telefax
Berlin, 20. Jan. 2021
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich hiermit über den Richter Baum, der für die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen gegen seine Richterkollegen zuständig ist.
Herr Richter Baum hält sich weder an Gesetze, noch die Verfassung, noch an internationale Abkommen, sondern tritt als Richter in eigenen Geschäften auf.
Dies ist absolut unzulässig, auch wenn er etwas anderes behauptet.
Wenn es unter bestimmten Umständen zulässig wäre, würde jeder Richter diese behaupten, wie sie es ja auch bei dem § 105 SGG tun und Schwierigkeiten leugnen.
Worum es in der Sache geht, wird aus dem beigefügten Schreiben klar. Herr Baum will eine Richterin zur Ausbildung unbedingt decken und riskiert hierfür sogar sein eigenes Richteramt.
Frau Minne läßt einfach Eilanträge liegen, in diesem Fall sogar schon vom 28.9.2019. Dabei sind Eilanträge unverzüglich zu entscheiden – unter Abwägung der Folgen, siehe Anlage.
Und natürlich gilt es in der Literatur als Schuldeingeständnis, wenn ein Richter nicht sachgerecht zu den Vorwürfen Stellung nimmt, sondern lediglich auf die Akte verweist.
Überdies kann das Verfahren nicht erledigt sein, wie von der 153. Kammer behauptet wird, da ja weitere Beschwerden vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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