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Donnerstag, 25. Februar 2021
Welche Staatsform streben die Richter an?
kasparhauser, 21:22h
SG Berlin
S 12 R 291/21
Per Telefax
Berlin, 25. Feb. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht nicht um doppelte Rechtshängigkeit.
Es geht darum, daß die DRV lügt und betrügt und dafür vom SG, also Ihnen, Frau Eggert, noch belohnt wird.
Die DRV ist gesetzlicher Träger im Sinne von SGB IX und ist verpflichtet, zusammen mit anderen Trägern einen Teilhabeplan zu erstellen.
Da ich diesen (erneut) bereits am 3.1.2020 gestellt habe, gilt er längst als im vollen Umfang genehmigt, § 18 SGB IX.
Dazu gehört auch ein Persönliches Budget, daß die Träger gemeinsam unter sich aufteilen müssen.
Und nach jetzt schon über dreizehn Jahren wird es auch Zeit, daß uns endlich geholfen wird. Daher hatte ich ja einen Eilantrag gestellt. Wieso das wieder nicht im Aktenzeichen auftaucht, ist für mich unverständlich.
Ich bestehe natürlich auf eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung der Beklagten und einer digitalen Aufzeichnung.
Und ich bestehe auf eine Einhaltung von internationalen Mindeststandards: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn diese aber nicht eingehalten werden, bleibt meine Frage an Sie vom 16.2., wohin driftet diese Gesellschaft und welche Staatsform streben Sie an, Frau Eckert?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 12 R 291/21
Per Telefax
Berlin, 25. Feb. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht nicht um doppelte Rechtshängigkeit.
Es geht darum, daß die DRV lügt und betrügt und dafür vom SG, also Ihnen, Frau Eggert, noch belohnt wird.
Die DRV ist gesetzlicher Träger im Sinne von SGB IX und ist verpflichtet, zusammen mit anderen Trägern einen Teilhabeplan zu erstellen.
Da ich diesen (erneut) bereits am 3.1.2020 gestellt habe, gilt er längst als im vollen Umfang genehmigt, § 18 SGB IX.
Dazu gehört auch ein Persönliches Budget, daß die Träger gemeinsam unter sich aufteilen müssen.
Und nach jetzt schon über dreizehn Jahren wird es auch Zeit, daß uns endlich geholfen wird. Daher hatte ich ja einen Eilantrag gestellt. Wieso das wieder nicht im Aktenzeichen auftaucht, ist für mich unverständlich.
Ich bestehe natürlich auf eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung der Beklagten und einer digitalen Aufzeichnung.
Und ich bestehe auf eine Einhaltung von internationalen Mindeststandards: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn diese aber nicht eingehalten werden, bleibt meine Frage an Sie vom 16.2., wohin driftet diese Gesellschaft und welche Staatsform streben Sie an, Frau Eckert?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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