... newer stories
Mittwoch, 11. August 2021
Neues Schreiben an das SG, 111. Kammer
kasparhauser, 18:52h
S G Berlin
S 111 P 418/21
Berlin, 11. Aug. 2021
EILANTRAG
Sehr geehrte Frau Kukies,
ich bitte Sie, dieses Verfahren jetzt als Eilantrag zu führen, da mir nach 13 ½ Jahren immer noch nicht geholfen wird.
Dabei steht und stand mir unverzüglich Hilfe und Unterstützung zu: https://www.bsv-rlp.de/fileadmin/media/bsv/sport/inklusion/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf
Das Schreiben der BEK-Pflegekasse ist ein NULLUM und hätte von Ihnen direkt zurückgeschickt gehört.
1. Es ist nicht handschriftlich unterschrieben, § 130 Nr. 6 ZPO
2. Es ist mit ?im Auftrag? unterschrieben. Damit ist nicht klar, wer es zu verantworten hat.
3. Nach meiner Kenntnis ist die Unterschreiberin weder postulationsfähig noch prozeßfähig.
Da es aber längst überfällig ist, daß meiner Familie und mir geholfen wird, lasse ich mich ein.
Die BEK ist sehr wohl Rehabilitationsträger:
§ 6
Rehabilitationsträger
(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,
Hier vermute ich einen (versuchten) Prozeßbetrug, was erklärt, daß das Schriftstück nicht ordnungsgemäß unterschrieben ist.
Wäre die BEK hingegen kein Rehabilitationsträger, hätte sie es unverzüglich an einen tatsächlichen Rehabilitationsträger weiterleiten müssen. So ist sie im Zweifel auch durch dieses Unterlassen zum Rehabilitationsträger geworden, §§ 13ff SGB I
Und nach § 18 SGB IX ist jetzt die Leistung bewilligt, die BEK sollte also unverzüglich den begehrten Abschlag von 60.000 Euro anweisen und sich mit den übrigen Rehabilitationsträgern in Verbindung setzen, damit uns endlich geholfen wird.
Ich begehre letztlich ein Persönliches Budget von 8.000 Euro, 13x im Jahr, ab dem 20.2.2008. Alleine 6.000 Euro gehen an meine Nothelfer, da mir diese noch helfen, während der Staat sämtliche Hilfe verweigert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 111 P 418/21
Berlin, 11. Aug. 2021
EILANTRAG
Sehr geehrte Frau Kukies,
ich bitte Sie, dieses Verfahren jetzt als Eilantrag zu führen, da mir nach 13 ½ Jahren immer noch nicht geholfen wird.
Dabei steht und stand mir unverzüglich Hilfe und Unterstützung zu: https://www.bsv-rlp.de/fileadmin/media/bsv/sport/inklusion/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf
Das Schreiben der BEK-Pflegekasse ist ein NULLUM und hätte von Ihnen direkt zurückgeschickt gehört.
1. Es ist nicht handschriftlich unterschrieben, § 130 Nr. 6 ZPO
2. Es ist mit ?im Auftrag? unterschrieben. Damit ist nicht klar, wer es zu verantworten hat.
3. Nach meiner Kenntnis ist die Unterschreiberin weder postulationsfähig noch prozeßfähig.
Da es aber längst überfällig ist, daß meiner Familie und mir geholfen wird, lasse ich mich ein.
Die BEK ist sehr wohl Rehabilitationsträger:
§ 6
Rehabilitationsträger
(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,
Hier vermute ich einen (versuchten) Prozeßbetrug, was erklärt, daß das Schriftstück nicht ordnungsgemäß unterschrieben ist.
Wäre die BEK hingegen kein Rehabilitationsträger, hätte sie es unverzüglich an einen tatsächlichen Rehabilitationsträger weiterleiten müssen. So ist sie im Zweifel auch durch dieses Unterlassen zum Rehabilitationsträger geworden, §§ 13ff SGB I
Und nach § 18 SGB IX ist jetzt die Leistung bewilligt, die BEK sollte also unverzüglich den begehrten Abschlag von 60.000 Euro anweisen und sich mit den übrigen Rehabilitationsträgern in Verbindung setzen, damit uns endlich geholfen wird.
Ich begehre letztlich ein Persönliches Budget von 8.000 Euro, 13x im Jahr, ab dem 20.2.2008. Alleine 6.000 Euro gehen an meine Nothelfer, da mir diese noch helfen, während der Staat sämtliche Hilfe verweigert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories