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Donnerstag, 26. August 2021
Richter stellen sich dumm - oder?
kasparhauser, 22:01h
SG Berlin
S 187 SO 1029/21
Per Telefax
Berlin, 26. Aug. 2021
E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG (AUCH FÜR ANDERE FÄLLE)
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN UND STRAFANZEIGEN GEGEN DIE RICHTERIN STÖCKEL WEGEN GANZ ÜBLER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN SCHUTZBEFOHLENE
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abweisung meines Eilantrages ist rechtswidrig: Wird ein ?Eilantrag? beim Sozialgericht eingereicht, wird innerhalb kürzester Zeit eine einstweilige Anordnung bewirkt. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, welche längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Widerspruchsverfahren) rechtskräftig ist.10.03.2020
Auf diese Abkommen verweise ich erneut: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, un-brk, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da Frau Stöckel sich dumm stellt und meint, mein Begehr sei ihr nicht klar, soll sie halt den Richter fragen, der aus einem Verfahren viele gemacht hat. Oder in der Hauptsache ein schriftliches Verfahren nach § 139 ZPO führen.
Nach deutlich über dreizehn Jahren Unrecht durch die Leistungsträger und Sozialgerichtsbarkeit steht mir allemal eine Abschlagzahlung von 300.000 Euro zur Linderung der Weißen Folter zu. Dieses Geld ist unverzüglich und ohne weitere schuldhafte Verzögerung anzuweisen.
Es geschehe Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 187 SO 1029/21
Per Telefax
Berlin, 26. Aug. 2021
E I L T
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ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN UND STRAFANZEIGEN GEGEN DIE RICHTERIN STÖCKEL WEGEN GANZ ÜBLER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN SCHUTZBEFOHLENE
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abweisung meines Eilantrages ist rechtswidrig: Wird ein ?Eilantrag? beim Sozialgericht eingereicht, wird innerhalb kürzester Zeit eine einstweilige Anordnung bewirkt. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, welche längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Widerspruchsverfahren) rechtskräftig ist.10.03.2020
Auf diese Abkommen verweise ich erneut: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, un-brk, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da Frau Stöckel sich dumm stellt und meint, mein Begehr sei ihr nicht klar, soll sie halt den Richter fragen, der aus einem Verfahren viele gemacht hat. Oder in der Hauptsache ein schriftliches Verfahren nach § 139 ZPO führen.
Nach deutlich über dreizehn Jahren Unrecht durch die Leistungsträger und Sozialgerichtsbarkeit steht mir allemal eine Abschlagzahlung von 300.000 Euro zur Linderung der Weißen Folter zu. Dieses Geld ist unverzüglich und ohne weitere schuldhafte Verzögerung anzuweisen.
Es geschehe Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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