Donnerstag, 4. November 2021
Immer das Gleiche, Rechte werden beschnitten
SG Berlin
3133-96/21



Per Telefax


Berlin, 4. November 2021


E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG AUCH FÜR WEITERE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
UND PRÜFUNG AUF STRAFTATEN
GEGEN FRAU LÄNGERT



Sehr geehrter Herr Helbig,

ich stelle den Antrag, daß Sie feststellen, daß Frau Längert keine gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG ist, denn sie ist extrem Partei und schreckt auch vor Lügen und Androhungen von Rechtsbrüchen nicht zurück.

Mit 18.7.2021 hatte ich mit § 198 GVG die zutreffende Rechtsgrundlage genannt und auch zitiert. Hier lügt Frau Längert also eindeutig.

Auch hatte ich mehrfach darauf verwiesen, daß die Richter hier böswillig und schadwillig vorgehen, wobei Sie als Gerichtspräsident hätten tätig werden müssen. Andererseits können die Richter ja auch herangezogen werden zu der fälligen Geldleistung, § 839 BGB und das Beamtenstatusgesetz.

Auch lügt Frau Längert, daß durch Sie nichts zu veranlassen sei. Mir ist bekannt und die Beweise liegen mir vor, daß Sie anderen eigenständig Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer errechnet haben. Dies können und müssen Sie auch in meinem Fall, da sonst ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorläge.

Sofern Frau Längert androht, mir den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG zu versperren, bevor die Ziele aus Art. 20 III GG erreicht sind, zeigt sie, daß sie von Rechtsstaat keine Ahnung hat und eine andere Staatsform anstrebt.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß sogar noch Fälle aus 2019 und 2020 im ER offen sind.

Sollte ich bis zum 30. November 200.000 Euro von Ihnen und Ihren Kollegen bekommen, bin ich gerne bereit, über eine Einigung zu reden, z. B. eine Pauschale für die Zeit bis zum 30.6.2022.

Wenn nicht, werde ich versuchen, alles einzuklagen ? samt der gesetzlichen Zinsen.

Internationale Abkommen, die auch in Deutschland gelten, sind eindeutig auf meiner Seite:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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