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Donnerstag, 25. November 2021
Eine Krähe...
kasparhauser, 23:55h
SG Berlin
S 153 SF 135/21 AB
Per Telefax
Berlin, 25. Nov. 2021
E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
DES RICHTERS BAUM
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Baum massive Verstöße gegen Gesetz und Recht vor.
Er hat durchaus verstanden, was ich der Richterin Bürks vorwerfe. Allerdings negiert er dies aus falsch verstandener Kollegialität. Frau Bürks hat klar zu verstehen gegeben, daß ihr der Rechtsstaat nach Art. 1 iVm Art. 20 GG egal sind und sie sich nicht an rechtstaatliche Regeln halten will. Denn die vorsätzlichen Fehlurteile der 152. Kammer will sie nicht korrigieren, was aber dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen würde. Unrecht darf nicht zu Recht werden.
Auch verstößt sie und Herr Baum gegen internationale Abkommen, die einen Schutz von Opfern von Gewalt und des Staates vorsehen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 153 SF 135/21 AB
Per Telefax
Berlin, 25. Nov. 2021
E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
DES RICHTERS BAUM
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Baum massive Verstöße gegen Gesetz und Recht vor.
Er hat durchaus verstanden, was ich der Richterin Bürks vorwerfe. Allerdings negiert er dies aus falsch verstandener Kollegialität. Frau Bürks hat klar zu verstehen gegeben, daß ihr der Rechtsstaat nach Art. 1 iVm Art. 20 GG egal sind und sie sich nicht an rechtstaatliche Regeln halten will. Denn die vorsätzlichen Fehlurteile der 152. Kammer will sie nicht korrigieren, was aber dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen würde. Unrecht darf nicht zu Recht werden.
Auch verstößt sie und Herr Baum gegen internationale Abkommen, die einen Schutz von Opfern von Gewalt und des Staates vorsehen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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