Samstag, 8. Januar 2022
SG Berlin
S 116 AS 10/22 ER




Per Telefax


Berlin, 8. Januar 2022



EILT



Sehr geehrte Frau Schwarzrock,

ich wundere mich, daß man beim SG solche Schreiben, wie das von dem JC annimmt und nicht an den Absender zurückschickt, zum Nachbessern.

Das Schreiben ist nicht unterschrieben und gilt daher als nicht existent, ein NULLUM.

Es ist nicht erkennbar, wer dieses Schreiben zu verantworten hat, ein Verstoß gegen § 130 ZPO.

Ein Verstoß gegen § 138 I ZPO liegt auch vor, soll das JC doch bitte erklären, wieso es seit 2009 gegen § 39 SGB XII verstoßen hat.

Was das alles mit dem Bezug beim JC zu tun hat, ist unklar. Ich stand im Bezug und wurde um mir eindeutig zustehende Rechte vom JC betrogen.

In dem Antrag vom JC sehe ich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung. Offenkundig verläßt sich das JC darauf, daß das SG die Arbeit der Exekutive macht.

Für die jahrelange unterlassene Hilfe und Rechtsverweigerung sowie Weiße Folter durch das JC mache ich ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 120.000 Euro geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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