Freitag, 11. Februar 2022
Und wieder 153. und 156. Kammer
SG Berlin
S 156 SF 21/22 AB
S 156 SF 19/22 AB
S 156 SF 23/22 AB

Zu Händen dem Gerichtspräsidenten

Mein AZ K6-10.02.2022/S 156



Per Telefax


Berlin, 10. Feb. 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN BAUM UND FRAU WILLKOMM



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß diese beiden Richter keine gesetzlichen Richter im Sinne des Grundgesetzes sind und daher alle Verfahren, die von denen geführt wurden, nichtig, ein Nullum, sind.

Nur gesetzliche Richter dürfen Beschlüsse fassen und Urteile fällen. Die Väter des Grundgesetzes wollen verhindern, daß wieder Willkür und Rechtsbeugung vor deutschen Gerichten herrscht, wie es sich jetzt wieder anbahnt.

Die Verfahren sind aufzuheben, da sich die Richter nicht gesetzmäßig nach § 44 ZPO äußern. Damit sind aber auch die Beschlüsse nichtig, die sie mit ihrer Rechtsbeugung decken wollten.

Offenkundig spielt man bei dem SG Berlin und dem LSG auf Zeit, um eine sogenannte biologische Lösung zu erreichen, wie schon bei Herrn Dr. Peter Niedner.

Um dies zu verhindern, fordere ich einen geringen Teilbetrag von lediglich 300.000 Euro für meine Söhne und mich zur sofortigen Auszahlung.

Dieses Schreiben geht in meinen Blog und an die Öffentlichkeit, mit der Bitte, es weiter zu verbreiten.

Viele Grüße



Horst Murken


Anlage zum korrekten Umgang mit Befangenheitsanträgen, was man beim SG immer noch nicht kann

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