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Mittwoch, 16. März 2022
Wer läßt solche Richter zu?
kasparhauser, 20:21h
SG Berlin
S 26 AL 1305/20
Per Telefax
Berlin, 16. Mrz. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN JÜNGST UND IHREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richterin ist damit schuldig zu sprechen.
Frau Jüngst ist ohnehin nicht befugt, noch als Richter tätig zu werden. Dazu gibt es zu viele -noch immer offene ? Befangenheitsanträge und weitere noch offene Beschwerden gegen sie.
Mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde von dieser Richterin vorsätzlich und in böswilliger Schadabsicht verletzt.
So hätte sie alle Leistungsträger zu einer mündlichen Verhandlung beiziehen sollen, die sie hätte vorbereiten müssen, § 139 ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
Sich auf § 105 SGG zu berufen, ist für gute Richter nicht sinnvoll, es machen nur schlechte Richter, die meist auch keine Tatsachen erforscht haben, wie eben auch Frau Jüngst.
Ich stelle klar, daß ich ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 begehre. Dazu müssen die Leistungsträger zusammenwirken, was Frau Jüngst offenbar ebenfalls nicht bekannt ist, § 16 SGB I.
Ein Sozialrichter, dem diese einfache und grundlegende Regelung unbekannt ist, ist für seine Arbeit untragbar und gehört entlassen, worum er ja auch indirekt bittet.
Da ich vorher schon bei allen möglichen Leistungsträgern Anträge gestellt habe, die diese in Betrugsabsicht mit Hilfe der Gerichte abgewiesen haben, war mir nach zwölf Jahren auch ein Abwarten nicht mehr zuzumuten.
Daher fordere ich auch ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 3.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Denn uns wurde nicht nur jahrelang Hilfe verweigert, sondern wir wurden auch um unsere Grund- und Menschenrechte betrogen.
Idiotisch ist auch diese Aussage: ?Maßgeblich ist, wie eine verständige Behörde das Vorbringen verstehen kann und muss.?. Dies ist eine totale Verkennung der Rechtslage in Deutschland, §§ 10ff SGB I.
Wie konnte Frau Jüngst ein Studium bestehen? Wer hat es sie bestehen lassen und weshalb?
Mit Grüßen
Horst Murken
S 26 AL 1305/20
Per Telefax
Berlin, 16. Mrz. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN JÜNGST UND IHREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richterin ist damit schuldig zu sprechen.
Frau Jüngst ist ohnehin nicht befugt, noch als Richter tätig zu werden. Dazu gibt es zu viele -noch immer offene ? Befangenheitsanträge und weitere noch offene Beschwerden gegen sie.
Mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde von dieser Richterin vorsätzlich und in böswilliger Schadabsicht verletzt.
So hätte sie alle Leistungsträger zu einer mündlichen Verhandlung beiziehen sollen, die sie hätte vorbereiten müssen, § 139 ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
Sich auf § 105 SGG zu berufen, ist für gute Richter nicht sinnvoll, es machen nur schlechte Richter, die meist auch keine Tatsachen erforscht haben, wie eben auch Frau Jüngst.
Ich stelle klar, daß ich ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 begehre. Dazu müssen die Leistungsträger zusammenwirken, was Frau Jüngst offenbar ebenfalls nicht bekannt ist, § 16 SGB I.
Ein Sozialrichter, dem diese einfache und grundlegende Regelung unbekannt ist, ist für seine Arbeit untragbar und gehört entlassen, worum er ja auch indirekt bittet.
Da ich vorher schon bei allen möglichen Leistungsträgern Anträge gestellt habe, die diese in Betrugsabsicht mit Hilfe der Gerichte abgewiesen haben, war mir nach zwölf Jahren auch ein Abwarten nicht mehr zuzumuten.
Daher fordere ich auch ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 3.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Denn uns wurde nicht nur jahrelang Hilfe verweigert, sondern wir wurden auch um unsere Grund- und Menschenrechte betrogen.
Idiotisch ist auch diese Aussage: ?Maßgeblich ist, wie eine verständige Behörde das Vorbringen verstehen kann und muss.?. Dies ist eine totale Verkennung der Rechtslage in Deutschland, §§ 10ff SGB I.
Wie konnte Frau Jüngst ein Studium bestehen? Wer hat es sie bestehen lassen und weshalb?
Mit Grüßen
Horst Murken
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