Freitag, 11. Dezember 2020
Rechtsbeugung ohne Ende
Richter verweisen bei Befangenheitsanträge einfach auf die Akten, was sie automatisch befangen macht, siehe Egon Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozeß. Aber was interessiert dies schon Richter:

SG Berlin
S 152 SF 207/20 AB
- S 186 AS 8153/20 ER





Per Telefax



Berlin, 11. Dez. 2020



E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß aufgrund der nachgewiesenen Befangenheit die Richterin Klinger-Efrem nicht mehr in meinen Angelegenheiten tätig werden darf.


Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Richter, die sich nicht konkret zu den Vorwürfen äußern, sondern lediglich auf die Akte verweise, per se befangen sind, vgl. Egon Schneider, dessen Buch als bekannt vorausgesetzt wird.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Urteile u.ä., die von befangenen Richtern erlassen wurden, nichtig sind. Daher muß ein Befangenheitsantrag auch nach Erlaß eines solchen Urteils o.ä. zulässig sein.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß alle Urteile, bei denen die Befangenheitsanträge von der befangenen Richterin Klinger-Efrem bearbeitet wurden, nichtig sind und aufgehoben werden müssen.

Ich stelle den Beweisantrag, daß mir daher eine große Schadenersatzzahlung zusteht, die gerne in einer Mediation besprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Samstag, 5. Dezember 2020
Mein heutiges Schreiben an den Justizsenator
Dumme Politiker und Beamte schreiben gerne am Thema vorbei. In der Schule gab es eine sechs, mindestens eine fünf und die Versetzung war gefährdet: https://www.dropbox.com/s/vngve80fd9k4idb/2020-12-06_sgberlinundrechtsstaat.pdf


Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,

ich wende mich wieder direkt an Sie, da Ihre "Staatsdiener", die für Sie tätig sind, enorme Lese- und Verständnisprobleme haben.

Überdies verhöhnt mich Herr Huxol, in dem er mir aufgrund meiner Mails vom 3.11. und 16.11.2020 schreibt:

"Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist der in der Bundesrepublik

Deutschland etablierten, funktionierenden rechtsstaatlichen Ordnung zutiefst verpflichtet."

Mit diesem Wischi-Waschi umgeht er eine Stellungnahme zu meinen konkreten Problemen und umgeht damit

genau die behauptete "rechtsstaatlichen Ordnung".

Und offenkundig kennt er weder das DRiG, noch die Disziplinarmaßnahmen gegen Richter.

Und sofern er sich auf die "Gewaltenteilung" beruft, bekommt er offenkundig den Widerspruch zu dieser Behauptung nicht mit:

"Die Auswahl der neu ernannten Richterinnen und Richter erfolgt von hier aus mit äußerster Sorgfalt."

Auch kennt Herr Huxol die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, daß Richter Grundrechtsverletzungen verhindern sollen,

1 BvR 569/05, Rz 26, offenbar nicht. Leistungen sollen zur Vermeidungen von Notlagen im Voraus geleistet werden. Daher muß gerade in Eilverfahren

auch das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren angewandt werden, wie es seit 2011 bei uns gilt. In Eilverfahren habe die Richter

für die Güteabwegung maximal einen Monat Zeit, danach muß ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person geleistet werden.

Der Rest kann dann in der Hauptsache verhandelt werden und möglicherwiese überbezahlte Gelder kann der Staat sich zurückholen.

Bitte überdenken Sie Ihre Personalpolitik.

Dieses Schreiben geht direkt an meine Gruppe von Betroffenen und wird auch von mir an anderen Stellen veröffentlicht.

Meine Frage, ob Sie an einem Rechtsstaat interessiert sind, hat sich hiermit erledigt.

Daß mir eine "gute Justiz" zusteht, ergibt sich aus dem Grundgesetz und internationalen Abkommen.

Es grüßt Sie

Horst Murken

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Freitag, 4. September 2020
Ein SG-Richter, der nicht versteht, was eine Leistungsklage ist
Es ist unglaublich, wer bei uns in Deutschland Richter werden darf. Ich bin gespannt, wie das LSG reagiert:
https://www.dropbox.com/s/xtpzpqh5mi0qh3k/S40SB1011-20ER_2020.09.04.pdf

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