Freitag, 25. Dezember 2020
Wieso leisten wir uns solch eine kriminelle Verwaltung?
Meine Familie wurde seit nahezu 13 Jahren um Gelder betrogen. Vermutlich nicht nur in diesem Fall. Aber hier ist es offensichtlich und nicht mehr ernsthaft zu leugnen. Meine mich pflegenden Söhne hätten nie ein Kopfteil angerechnet bekommen dürfen. Es wurde aber gemacht, selbst, als die in der Ausbildung waren und kaum Einkommen hatten. Ein LSG-Richter, den ich fragte, wovon meine Söhne denn den Kopfteil bezahlen sollte, meinte grinsend, daß ihm das egal sei.
Solche Leute haben aus meiner Sicht im Staatsdienst nichts zu suchen.


SG Berlin




Per Telefax


Berlin, 24. Dez. 2020




E I L T SEHR
KLAGE
ES KLAGT HORST MURKEN
GEGEN DAS
SOZIALAMT NEUKÖLLN
JC NEUKÖLLN
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Obwohl uns Opfern von Gewalt die besondere Fürsorge des Staates zusteht, wurde mir von keiner staatlichen Stelle geholfen. Im Gegenteil, durch LUG und BETRUG wurde mir jede Hilfe verweigert.

Nur durch Hilfe meiner beiden Söhne konnte ich überleben.

Im Sommer 2020 erfuhr ich dann vom § 39 SGB XII, nach dem pflegende Angehörige keine Miete zahlen müssen und daher auch kein Kopfteilprinzip auf diese angewandt werden darf.

Hierüber wurde ich von Anfang an getäuscht – auch unter Mitwirkung der angeblichen Sozialgerichte.

Das Gespräch mit den Mitarbeitern des Sozialamtes vom 28.8.2020 habe ich aufgezeichnet: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0

Hiermit wird aber gemeinschaftlich gegen internationale Abkommen verstoßen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Die UN ist informiert und hat am 15.12.2020 bekanntgegeben, daß sie ein Antikorruptionsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet hat.

Herr Prof. Nils Melzer scheint der richtige Mann dafür zu sein.

Ich beantrage, daß mir unverzüglich 60.000 Euro angewiesen werden und die mir zustehende Nachzahlung mit Zins und Zinseszins nachgezahlt wird.

Und natürlich müssen diejenigen, die mich belogen und betrogen haben, zur Rechenschaft gezogen werden und natürlich aus dem Staatsdienst entlassen werden, da es wohl nicht nur gegen meine Familie ging und so Menschen in unverschuldete Armut gedrängt wurden, ihnen der Strom und Gas abgeschaltet wurde und sie ihre Wohnung verloren. Möglicherweise begingen einige auch Selbstmord oder erfroren auf der Straße.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 22. Dezember 2020
Ich fordere auch strafrechtlich gegen solche Richter vorzugehen
SG Berlin
S 186 AS 8770/20 ER
S 186 AS 8153/20 ER
L 29 AS 1600/20 B ER
S 153 SF 189/20 AB
S 152 SF 207/20 AB




Per Telefax


Berlin, 19. Dez. 2020



E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE PRÜFUNG
GEGEN DEN RICHTER DR KANIA



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Dr. Kania ein sehr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat vor.

So hat er diesen Beschluss erlassen, obgleich noch Befangenheitsanträge gegen ihn laufen. Ich habe in der ZPO keine Stelle gefunden, nach der dies zulässig ist. Vielmehr gilt wohl der Grundsatz: Einmal befangen, immer befangen.

Überdies betreffen die Befangenheitsanträge auch diesen Rechtsstreit.

Auch gilt nicht, daß es nur um die Abwendung wesentlicher Nachteile geht, sondern ein Richter hat Folgenabwägungen zu treffen und sich dabei schützend vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen, 1 BvR 569/05 Rz 26, liegt Herrn Dr. Kania durch mich vor.

Hiergegen aber verstößt er eindeutig und dies in offenkundiger Schadabsicht. Er betreibt Weiße Folter und verstößt gegen diesen Beschluß der Menschenrechtskommission: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/ecn4res00-62.pdf

Sofern Herr Dr. Kania leugnet, daß ich einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund habe, zeigt er, daß er Rechtsstaat nicht kann. Ich hatte beim JC Neukölln am 3.1.2020 einen Antrag auf eine Teilhabeplan nach § 19 SGB IX beantragt und dieser gilt als bewilligt, da das JC untätig blieb. Es gibt also eine Genehmigungsfiktion zu meinen Gunsten. Mir stehen 6.000 Euro pro Monat und dies 13x im Jahr seit dem 20.2.2008 eindeutig zu.

Sollte das JC nicht zuständiger Träger sein, hätte es gem. § 16 SGB I unmittelbar weiterleiten und entsprechend beraten müssen. Ferner haben sich die anderen Stellen die Kenntnis des JC anrechnen zu lassen und sind ebenfalls in Verzug und ggf. beizuladen (§ 75 SGG) gewesen, wenn nicht Erstattungsregeln nach §§ 102 ff SGB X unmittelbar greifen sollten.

Herr Dr. täuscht im Rechtsverkehr, sofern er sich auf das SGB II beruft, denn meine Rechtsgrundlage ist im SGB IX und diese greift auch gegen das JC, wie ich schon u.a. mit 25.11.2020 klargestellt habe. Hier ist der Rechtsbeugungswille kaum zu leugnen, denn die Tatsachen waren diesem Doktor bekannt.

Auch im nächsten Absatz zeigt sich, daß Herr Dr. Kania nicht im Rechtsstaat angekommen ist und den Wesensgehalt des Grundgesetzes nicht verstanden hat. Nach Art. 20 III GG sind wir ein Rechtsstaat und in diesem darf es kein Unrecht geben, welches nicht behoben wird. Dazu mein Verweis auf z. B. B 9 SB48/11 B vom 16.2.2012 und die beiliegende Expertise zum § 44 SGB X sowie die Expertise zum Befangenheitsantrag mit geschichtlichem Hintergrund.

Es geschehe endlich Recht.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Samstag, 19. Dezember 2020
Ich fordere endlich strafrechtliche Maßnahmen gegen solche Richter
SG Berlin
S 186 AS 8770/20 ER
S 186 AS 8153/20 ER
L 29 AS 1600/20 B ER
S 153 SF 189/20 AB
S 152 SF 207/20 AB




Per Telefax


Berlin, 19. Dez. 2020



E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE PRÜFUNG
GEGEN DEN RICHTER DR KANIA



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Dr. Kania ein sehr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat vor.

So hat er diesen Beschluss erlassen, obgleich noch Befangenheitsanträge gegen ihn laufen. Ich habe in der ZPO keine Stelle gefunden, nach der dies zulässig ist. Vielmehr gilt wohl der Grundsatz: Einmal befangen, immer befangen.

Überdies betreffen die Befangenheitsanträge auch diesen Rechtsstreit.

Auch gilt nicht, daß es nur um die Abwendung wesentlicher Nachteile geht, sondern ein Richter hat Folgenabwägungen zu treffen und sich dabei schützend vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen, 1 BvR 569/05 Rz 26, liegt Herrn Dr. Kania durch mich vor.

Hiergegen aber verstößt er eindeutig und dies in offenkundiger Schadabsicht. Er betreibt Weiße Folter und verstößt gegen diesen Beschluß der Menschenrechtskommission: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/ecn4res00-62.pdf

Sofern Herr Dr. Kania leugnet, daß ich einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund habe, zeigt er, daß er Rechtsstaat nicht kann. Ich hatte beim JC Neukölln am 3.1.2020 einen Antrag auf eine Teilhabeplan nach § 19 SGB IX beantragt und dieser gilt als bewilligt, da das JC untätig blieb. Es gibt also eine Genehmigungsfiktion zu meinen Gunsten. Mir stehen 6.000 Euro pro Monat und dies 13x im Jahr seit dem 20.2.2008 eindeutig zu.

Sollte das JC nicht zuständiger Träger sein, hätte es gem. § 16 SGB I unmittelbar weiterleiten und entsprechend beraten müssen. Ferner haben sich die anderen Stellen die Kenntnis des JC anrechnen zu lassen und sind ebenfalls in Verzug und ggf. beizuladen (§ 75 SGG) gewesen, wenn nicht Erstattungsregeln nach §§ 102 ff SGB X unmittelbar greifen sollten.

Herr Dr. täuscht im Rechtsverkehr, sofern er sich auf das SGB II beruft, denn meine Rechtsgrundlage ist im SGB IX und diese greift auch gegen das JC, wie ich schon u.a. mit 25.11.2020 klargestellt habe. Hier ist der Rechtsbeugungswille kaum zu leugnen, denn die Tatsachen waren diesem Doktor bekannt.

Auch im nächsten Absatz zeigt sich, daß Herr Dr. Kania nicht im Rechtsstaat angekommen ist und den Wesensgehalt des Grundgesetzes nicht verstanden hat. Nach Art. 20 III GG sind wir ein Rechtsstaat und in diesem darf es kein Unrecht geben, welches nicht behoben wird. Dazu mein Verweis auf z. B. B 9 SB48/11 B vom 16.2.2012 und die beiliegende Expertise zum § 44 SGB X sowie die Expertise zum Befangenheitsantrag mit geschichtlichem Hintergrund.

Es geschehe endlich Recht.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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