Mittwoch, 27. Januar 2021
Macht verweigerte Hilfe Richter zu Kriminellen?
SG Berlin
S 12 R 41/21 ER

Auch zu Händen von Herrn Helbig


Per Mail


Berlin, 27. Jan. 2021




E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN FRAU EGGERT



Sehr geehrte Frau Eggert, sehr geehrter Herr Helbig,

ich vermisse grundlegende Rechtskenntnisse bei den Richtern am SG und LSG, daher die Anlage des Dokuments der Menschenrechtskommission von 2000, also über 21 Jahre alt und bei diesen Richtern anscheinend immer noch unbekannt, obgleich ich es auch schon mehrfach genannt hatte.

Natürlich habe ich einen Anordnungsanspruch, der schon auf den 20.2.2008 zurückgeht. Mir hätte längst in 2008 geholfen werden müssen. Aber meiner Familie wird seit 13 Jahren jede Hilfe verweigert. Dies hat System, verstößt aber klar gegen das GG und internationale Abkommen.

https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Weitere Quellen hatte ich in dem anderen Verfahren von heute genannt. Einfach mal lesen, Wissen kann helfen.

Der Richterin Eggert werfe ich vor, nicht ihre Pflichten aus § 103 SGG iVm § 106 SGG gemacht zu haben, und den Sachverhalt verfälscht hat, zu meinen Lasten, obgleich sie meistbegünstigend für uns Bürger tätig sein soll

So sind alle Leistungsträger zusammenzuziehen, da diese gemeinsam einen Teilhabeplan erstellen sollen, was uns seit 2008 verwehrt wird. Dies ist eindeutig eine Beweisvereitelung und man kann nicht ernsthaft von mir noch fordern, daß ich erstellen soll, was mir in den Jahren seit 2008 alles zugestanden hätte, hätte dieser Staat seine Verpflichtungen erfüllt.

Man hat mir und meinen Söhnen ganz bewußt und vorsätzlich die Teilhabe am Leben verwerrt. Daher halte ich 6000 Euro 13x im Jahr für angemessen, da Leben nicht nachgeholt werden kann. Der Staat soll seine Bürger schützen: (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Hiergegen wurde vorsätzlich von der Staatsgewalt verstoßen. Daß der Übergriff rechtswidrig war, haben SG, Landgericht und Kammergericht längst bestätigt.

Unter den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Folgeabwägungen sind 150.000 Euro nach 13 Jahren des Unrechts sicher nicht überzogen.

Der Rest mag dann in der Tat in einem Hauptprozeß beschlossen werden, unter Hinzuziehung von allen Leistungsträger. Geholfen werden muß aber jetzt.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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SG-Richter behaupten gerne, es gäbe keine Schwierigkeiten
SG Berlin
S 12 R 1704/20


Per Telefax


Berlin, 27. Jan. 2021




Sehr geehrte Frau Eggert,

hiermit widerspreche ich Ihrer Absicht, den Fall ohne mündliche Verhandlung und der gründliche Vorbereitung nach § 106 SGG, also auch unter Einbeziehung aller Beteiligten, zu beurteilen.

Ihnen muß doch zu denken geben, daß hier die Leistungsträger lügen und betrügen. Dies hätten sie nicht nötig, wenn sie im Recht wären.

• Herr Goldschmidt vom Sozialamt Neukölln war zusammen mit einem Mitarbeiter am 28.8.2020 bei mir und versprach (nach der 64. Minute), sich in der nächsten Woche, also Anfang September 2020 mit dem LAGeSo in Verbindung zu setzen. Dies war eine Lüge, die Absicht hatte er nicht.

Hier habe ich einiges zusammengetragen, womit ich zeigen kann, daß wir Bürger und Opfer von Terror und Gewalt auch Opfer von Behörden, Richtern und Gutachtern sind:


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeigewalt-und-unterlassene-hilfe-vom-staat/#nachricht-427575
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9iZDJmMmYyZi0zNDI5LTQ4MGMtYTk3Ny1jMmUxMzRlZGRkMGU/

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
http://www.archeviva.com/massive-eingriffe-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren/


> http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
>
>
>
> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

Regierung kritisiert Gutachter:
http://www.nzz.ch/international/aktuelle-themen/abschiebungen-in-deutschland-regierung-wirft-aerzten-zweifelhafte-atteste-vor-ld.118264 >

Willkür in der Justiz: https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR2tkZQX9JUvRQKCe-Khekz763CN9A8u55m8YfjIupbblSnHNiXQ02kTqKY&v=muzpJt4Jef0&feature=youtu.be


RA zur "Gewaltenteilung": https://www.youtube.com/watch?v=_2nF8xdcelA&fbclid=IwAR1EmzY7wD2-TAHZYBwnSPMQoDJ1f8qnIf4EQNfjpJBs8-t9w9K-M1uXLbkho


Uns selbst wird seit dem 20.2.2008 nicht geholfen. Im Gegenteil, uns zustehende Leistungen werden uns vorenthalten. So wenden JC und Sozialamt das sogenannte Kopfteilprinzip auf uns an, was ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII ist.

Auch benenne ich die Herren Saß und Goldschmidt vom Sozialamt Neukölln als Zeugen dafür, daß unsere Wohnung am verwahrloses ist, da uns Gelder vorenthalten werden und mein Sohn Fabien, der die ganze Woche Vollzeit (39 Stunden) arbeitet, noch den gesamten Haushalt führen muß und damit natürlich überfordert ist. Damit wird aber klar gegen internationale Abkommen verstoßen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Bitte bedenken Sie auch, daß der Teilhabeplan von allen Leistungsträgern zu erstellen ist und diese sich dazu in Verbindung setzen müssen: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/teilhabeplangesamtplanbedarfsfeststellung/ Daß dies nicht geschieht und auch von den Richtern nicht herbeigeführt wird, ist also ein Verstoß gegen nationales Recht, wie auch gegen die oben beispielhaft genannten internationalen Abkommen.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Donnerstag, 21. Januar 2021
Immer das Gleiche, mir wird bei Beschwerden Rechtsmißbrauch unterstellt.
SG Berlin
S 152 SF 207/20 AB



Per Telefax


Berlin, 16. Jan. 2021






E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
ANTRAG AUF ENTLASSUNGS AUS DEM STAATSDIENST
GEGEN FRAU KLINGER-EFREM UND HERRN HELBIG




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Beide hier beschuldigte Richter verweigern mir seit Jahren in Tateinheit mit anderen jede mir gesetzlich zustehende Leistungen und verstoßen damit gegen internationales Recht und begehen Weiße Folter und verstoßen gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Am 3.1.2020 stellte ich bei dem JC Neukölln einen Antrag auf Teilhabe nach § 19 SGB IX, dem dieses entsprochen hat, da es diesen Antrag nicht bearbeitet hat. Es gilt die Genehmigungsfiktion des
§ 18 SGB IX.


Auch wurde das Jobcenter durch die eigene Untätigkeit zum Leistungsträger und ist mir zur Leistung verpflichtet. Die Träger können danach intern klären, wie sie dies aufteilen, dies ist nicht mein Problem.

Mein Befangenheitsantrag ist also sehr berechtigt, zumal er sich nicht in Form einer dienstlichen Äußerung, § 44 III ZPO, Stellung zu meinen Vorwürfen nimmt, sondern lediglich auf die Akte verweist. In der Literatur zum Befangenheitsantrag gilt dies als Schuldeingeständnis.

Damit kann aber mein Befangenheitsantrag unmöglich rechtsmißbräuchlich sein, sondern Frau Klinger-Efrem behauptet dies lediglich um mir weiterhin den Rechtsweg, Art. 19 GG und mein Beschwerderecht, Art. 17 GG, zu nehmen. Dabei bestehen schon mehrere Befangenheitsanträge gegen diese Richterin, von denen Herr Helbig informiert ist. Zum Beispiel S 152 SF 137/20 AG zu S 161 VG 9/10 ER. Daß Herr Helbig dennoch zuläßt, daß diese Richterin in meinen Fällen die Befangenheitsanträge bearbeitet, macht ihm zum Mittäter.

Beiden werfe ich Rechtsbeugung nach § 339 StGB vor, sowie unterlassene Hilfeleistungen und Körperverletzung. Dies ist zu ahnden, auch unter den Gesichtspunkten der internationalen Abkommen, die auch in und für Deutschland gelten.

Herr Helbig ist noch heranzuziehen, da er meine anderen Beschwerden nicht bearbeitet hat und wohl auch nicht an die zuständigen Stellen geleitet hat. Dies hat er in vielen meiner Verfahren nicht gemacht und verstößt damit gegen seine Amtspflichten.

Dem Befangenheitsantrag ist also stattzugeben, was das Urteil nichtig macht. Dann ist der Eilantrag von einem neutralen Richter zu entscheiden und meinem Antrag auf eine Abschlagzahlung von lediglich 150.000 Euro endlich stattzugeben.

Des Weiteren sind alle Verfahren, in denen Frau Klinger-Efrem den Richtern bescheinigt hat, nicht befangen zu sein, neu aufzurollen, da auch dort die Richter lediglich auf die Akte verwiesen haben. Damit war mein Befangenheitsantrag aber berechtigt, die Urteile nichtig und müssen neu entschieden werden.

ES GESCHEHE RECHT.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Auch hier hat das SG nicht reagiert
SG Berlin
S184 SO 1461/19 ER RG

Per Telefax


Berlin, 12. Mrz. 2020



EILT



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Bearbeitung der Hauptsache und beantrage die gesetzeskonforme Vorbereitung der mündlichen Behandlung.

Neben dem nationalen Recht verstößt das SG gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Ich bitte Sie, endlich die Weiße Folter und den Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung, Art. 5 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte, zu beenden oder zumindest durch den beantragten Betrag von 60.000 Euro zu mildern. Über diesen Antrag hätte innerhalb von einem Monat entschieden werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, ist er unverzüglich anzuweisen.

Schließlich sind Sozialamt und SG mächtig in Verzug. Der Antrag auf Nothilfe durch meine beiden Söhne ist vom 13. Mai 2016. Und der widerrechtliche Angriff auf mich war gar am 20.2.2008.

An die Bearbeitung meiner Beschwerden vom 7.11.2019 wird erinnert.

Auch habe ich einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen die beiden Polizisten: https://www.mzwnews.com/recht/bundesverfassungsgericht-die-staatshaftung-wurde-aufgehoben/

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Mittwoch, 20. Januar 2021
Richter in eigener Sache
Richter Baum wirft mir Rechtsmißbrauch vor, um in eigener Sache tätig zu werden. Wenn dies zulässig wäre, wäre dies eine große Gefahr für einen Rechtsstaat, denn dann würden es alle Richter machen und ähnliches behaupten.
Daher wehre ich mich:

L S G
Zu S 153 SF 208/20 AB
S 153 SF 134/20 AB



Per Telefax


Berlin, 20. Jan. 2021



E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit über den Richter Baum, der für die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen gegen seine Richterkollegen zuständig ist.

Herr Richter Baum hält sich weder an Gesetze, noch die Verfassung, noch an internationale Abkommen, sondern tritt als Richter in eigenen Geschäften auf.

Dies ist absolut unzulässig, auch wenn er etwas anderes behauptet.

Wenn es unter bestimmten Umständen zulässig wäre, würde jeder Richter diese behaupten, wie sie es ja auch bei dem § 105 SGG tun und Schwierigkeiten leugnen.

Worum es in der Sache geht, wird aus dem beigefügten Schreiben klar. Herr Baum will eine Richterin zur Ausbildung unbedingt decken und riskiert hierfür sogar sein eigenes Richteramt.

Frau Minne läßt einfach Eilanträge liegen, in diesem Fall sogar schon vom 28.9.2019. Dabei sind Eilanträge unverzüglich zu entscheiden – unter Abwägung der Folgen, siehe Anlage.

Und natürlich gilt es in der Literatur als Schuldeingeständnis, wenn ein Richter nicht sachgerecht zu den Vorwürfen Stellung nimmt, sondern lediglich auf die Akte verweist.

Überdies kann das Verfahren nicht erledigt sein, wie von der 153. Kammer behauptet wird, da ja weitere Beschwerden vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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