Freitag, 5. Februar 2021
Totale Rechtsverweigerung beim SG
SG
S 148 AS 8064/20 WA


z. H. Herrn Helbig

Per Telefax



Berlin, 5. Februar 2021



E I L T
BERUFUNG
ÜBERPRÜFUNGSANTRAG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DEN RICHTER LANGBEIN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir das Urteil vom 4. November 2015 zu senden.

Ich stelle fest, daß Herr Langbein weder § 124 SGG verstanden hat, noch das Grundgesetz, noch internationale Abkommen, die für die Bundesrepublik gelten.

Nach § 124 SGG ist die mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben, da ich diese verlangt habe. Ansonsten würde ich als Beteiligter eine Instanz verlieren, siehe Anlage, LSG Baden-Württemberg L 6 U 3907/10. Immerhin ist das Urteil von 2011 und hätte hier 2015 bekannt sein müssen und umgesetzt werden müssen.

Daß Herr Langbein nicht auf dem Boden des Grundgesetzes angekommen ist, zeigt sich in der Beharrlichkeit, mit der er Rechtsverstöße von Behörden deckt und damit Verstöße gegen Art. 20 III GG legalisieren will. Damit verstößt er auch gegen Art. 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Damit verstößt er auch gegen Art. 5 dieser Erklärung, da (Weiße) Folter verboten ist.

Und er verkennt offensichtlich immer noch, daß der Regelsatz gegen Art. 11, 12 und 15 ICESCR von Anfang an verstoßen hat. Dabei hat Deutschland hier schon 1973 unterschrieben.

Zur Herstellung der Rechtsstaatlichkeit ist das Verfahren also unbedingt beim SG zu führen und schnellstmöglich zu eröffnen.

Zur Abmilderung der Weißen Folter beantrage ist, daß uns unverzüglich 100.000 Euro angewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Sonntag, 31. Januar 2021
Die Rechtsverweigrung geht weiter
SG Berlin
S 100 AS 7638/20 ER

Zu Händen Herrn Helbig

Zu Händen Herrn Dr. Behrendt



Per Telefax


Berlin, 31. Jan. 2021



ERINNERUNG
WIDERSPRUCH
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DIE RICHTERIN HOFFMANN



Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Hoffmann ist immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen, sagt das Bundesverfassungsgericht mit1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017.

Wenn ein Wohnungsverlust droht, kommt meist die Hilfe zu spät, daher darf ein Sozialgericht hierauf nicht warten.

Hinzu kommt hier durch Frau Hoffmann, behauptet wird, für die Vergangenheit gäbe es keine Eilbedürftigkeit. Dies ist falsch und verstößt ebenfalls gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, welche fordert, daß die Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen sind. Notfalls mit dem Risiko der Überzahlung, dafür hat der Staat Rückforderungsmöglichkeiten.

Das Frau Hoffmann nicht gewillt ist, sich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG zu halten und ihre Verstöße gegen internationale Abkommen, zeigen sich auch daran, daß sie den beigefügten Auszug aus 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005 ständig weiter ignoriert.

Da insbesondere die 100. Kammer sei vielen Monaten rechtswidrig meine Eilanträge allesamt ablehnt oder unbearbeitet läßt, fordere ich die Schließung einer Regelungslücke zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren. Die Eilanträge sind innerhalb eines Monates zu bescheiden. Geschieht dies nicht, wird ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person fällig.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Mittwoch, 27. Januar 2021
Macht verweigerte Hilfe Richter zu Kriminellen?
SG Berlin
S 12 R 41/21 ER

Auch zu Händen von Herrn Helbig


Per Mail


Berlin, 27. Jan. 2021




E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN FRAU EGGERT



Sehr geehrte Frau Eggert, sehr geehrter Herr Helbig,

ich vermisse grundlegende Rechtskenntnisse bei den Richtern am SG und LSG, daher die Anlage des Dokuments der Menschenrechtskommission von 2000, also über 21 Jahre alt und bei diesen Richtern anscheinend immer noch unbekannt, obgleich ich es auch schon mehrfach genannt hatte.

Natürlich habe ich einen Anordnungsanspruch, der schon auf den 20.2.2008 zurückgeht. Mir hätte längst in 2008 geholfen werden müssen. Aber meiner Familie wird seit 13 Jahren jede Hilfe verweigert. Dies hat System, verstößt aber klar gegen das GG und internationale Abkommen.

https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Weitere Quellen hatte ich in dem anderen Verfahren von heute genannt. Einfach mal lesen, Wissen kann helfen.

Der Richterin Eggert werfe ich vor, nicht ihre Pflichten aus § 103 SGG iVm § 106 SGG gemacht zu haben, und den Sachverhalt verfälscht hat, zu meinen Lasten, obgleich sie meistbegünstigend für uns Bürger tätig sein soll

So sind alle Leistungsträger zusammenzuziehen, da diese gemeinsam einen Teilhabeplan erstellen sollen, was uns seit 2008 verwehrt wird. Dies ist eindeutig eine Beweisvereitelung und man kann nicht ernsthaft von mir noch fordern, daß ich erstellen soll, was mir in den Jahren seit 2008 alles zugestanden hätte, hätte dieser Staat seine Verpflichtungen erfüllt.

Man hat mir und meinen Söhnen ganz bewußt und vorsätzlich die Teilhabe am Leben verwerrt. Daher halte ich 6000 Euro 13x im Jahr für angemessen, da Leben nicht nachgeholt werden kann. Der Staat soll seine Bürger schützen: (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Hiergegen wurde vorsätzlich von der Staatsgewalt verstoßen. Daß der Übergriff rechtswidrig war, haben SG, Landgericht und Kammergericht längst bestätigt.

Unter den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Folgeabwägungen sind 150.000 Euro nach 13 Jahren des Unrechts sicher nicht überzogen.

Der Rest mag dann in der Tat in einem Hauptprozeß beschlossen werden, unter Hinzuziehung von allen Leistungsträger. Geholfen werden muß aber jetzt.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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SG-Richter behaupten gerne, es gäbe keine Schwierigkeiten
SG Berlin
S 12 R 1704/20


Per Telefax


Berlin, 27. Jan. 2021




Sehr geehrte Frau Eggert,

hiermit widerspreche ich Ihrer Absicht, den Fall ohne mündliche Verhandlung und der gründliche Vorbereitung nach § 106 SGG, also auch unter Einbeziehung aller Beteiligten, zu beurteilen.

Ihnen muß doch zu denken geben, daß hier die Leistungsträger lügen und betrügen. Dies hätten sie nicht nötig, wenn sie im Recht wären.

• Herr Goldschmidt vom Sozialamt Neukölln war zusammen mit einem Mitarbeiter am 28.8.2020 bei mir und versprach (nach der 64. Minute), sich in der nächsten Woche, also Anfang September 2020 mit dem LAGeSo in Verbindung zu setzen. Dies war eine Lüge, die Absicht hatte er nicht.

Hier habe ich einiges zusammengetragen, womit ich zeigen kann, daß wir Bürger und Opfer von Terror und Gewalt auch Opfer von Behörden, Richtern und Gutachtern sind:


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeigewalt-und-unterlassene-hilfe-vom-staat/#nachricht-427575
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9iZDJmMmYyZi0zNDI5LTQ4MGMtYTk3Ny1jMmUxMzRlZGRkMGU/

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
http://www.archeviva.com/massive-eingriffe-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren/


> http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
>
>
>
> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

Regierung kritisiert Gutachter:
http://www.nzz.ch/international/aktuelle-themen/abschiebungen-in-deutschland-regierung-wirft-aerzten-zweifelhafte-atteste-vor-ld.118264 >

Willkür in der Justiz: https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR2tkZQX9JUvRQKCe-Khekz763CN9A8u55m8YfjIupbblSnHNiXQ02kTqKY&v=muzpJt4Jef0&feature=youtu.be


RA zur "Gewaltenteilung": https://www.youtube.com/watch?v=_2nF8xdcelA&fbclid=IwAR1EmzY7wD2-TAHZYBwnSPMQoDJ1f8qnIf4EQNfjpJBs8-t9w9K-M1uXLbkho


Uns selbst wird seit dem 20.2.2008 nicht geholfen. Im Gegenteil, uns zustehende Leistungen werden uns vorenthalten. So wenden JC und Sozialamt das sogenannte Kopfteilprinzip auf uns an, was ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII ist.

Auch benenne ich die Herren Saß und Goldschmidt vom Sozialamt Neukölln als Zeugen dafür, daß unsere Wohnung am verwahrloses ist, da uns Gelder vorenthalten werden und mein Sohn Fabien, der die ganze Woche Vollzeit (39 Stunden) arbeitet, noch den gesamten Haushalt führen muß und damit natürlich überfordert ist. Damit wird aber klar gegen internationale Abkommen verstoßen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Bitte bedenken Sie auch, daß der Teilhabeplan von allen Leistungsträgern zu erstellen ist und diese sich dazu in Verbindung setzen müssen: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/teilhabeplangesamtplanbedarfsfeststellung/ Daß dies nicht geschieht und auch von den Richtern nicht herbeigeführt wird, ist also ein Verstoß gegen nationales Recht, wie auch gegen die oben beispielhaft genannten internationalen Abkommen.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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