Mittwoch, 10. November 2021
Auch hier nichtiger Beschluss
SG Berlin
S 161 SB 1376/21 ER





Per Telefax



Berlin, 10. Nov. 2021




E I L T
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU TRITTIN-ROST


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf meine bisherigen Schreiben stelle ich den Beweisantrag, daß Frau Trittin-Rost kein gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG ist.

Frau Trittin-Rost will keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.

Daher ist ihr Beschluss nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.

Unrecht, auf das Frau Trittin-Rost sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, beruft, darf niemals Recht werden. Daher ist Frau Trittin-Rost aus dem Amt zu entfernen.


Dabei hätte mir schon in 2008 Hilfe des Staates zugestanden, denn Opfern von Gewalt soll zeitnah geholfen werden: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Die 200.000 Euro sind als Ersthilfe unverzüglich anzuweisen und dann muß die Hauptsache mit allen Leistungsträgern aus dem SGB IX vorbereitet und zügig durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Für befangen erklärter Richter erläst trotzdem einen Beschluss
SG Berlin
S 30 R 1728/21 ER





Per Telefax



Berlin, 10. Nov. 2021




E I L T
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN MARX



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf mein Schreiben vom 30.8.2021 zu S 30 R 1240/21 ER stelle ich den Beweisantrag, daß Herr Marx kein gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG ist.

Herr Marx will keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.

Daher ist sein Beschluss nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.

Unrecht, auf das Herr Marx sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, beruft, darf niemals Recht werden. Daher ist Herr Marx aus seinem Amt zu entfernen.

Sofern Herr Marx schreibt, ich würde ?lediglich wiederholend? vortragen, daß ich im Februar 2008 von Polizisten zum Krüppel gemacht wurde, zeigt er seine ganze Empathie ? und sein Verständnis dafür, daß anderen Unrecht zugefügt wird und er sich darüber amüsiert.

Dabei hätte mir schon in 2008 Hilfe des Staates zugestanden, denn Opfern von Gewalt soll zeitnah geholfen werden: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Die 200.000 Euro sind als Ersthilfe unverzüglich anzuweisen und dann muß die Hauptsache mit allen Leistungsträgern aus dem SGB IX vorbereitet und zügig durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 4. November 2021
Immer das Gleiche, Rechte werden beschnitten
SG Berlin
3133-96/21



Per Telefax


Berlin, 4. November 2021


E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG AUCH FÜR WEITERE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
UND PRÜFUNG AUF STRAFTATEN
GEGEN FRAU LÄNGERT



Sehr geehrter Herr Helbig,

ich stelle den Antrag, daß Sie feststellen, daß Frau Längert keine gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG ist, denn sie ist extrem Partei und schreckt auch vor Lügen und Androhungen von Rechtsbrüchen nicht zurück.

Mit 18.7.2021 hatte ich mit § 198 GVG die zutreffende Rechtsgrundlage genannt und auch zitiert. Hier lügt Frau Längert also eindeutig.

Auch hatte ich mehrfach darauf verwiesen, daß die Richter hier böswillig und schadwillig vorgehen, wobei Sie als Gerichtspräsident hätten tätig werden müssen. Andererseits können die Richter ja auch herangezogen werden zu der fälligen Geldleistung, § 839 BGB und das Beamtenstatusgesetz.

Auch lügt Frau Längert, daß durch Sie nichts zu veranlassen sei. Mir ist bekannt und die Beweise liegen mir vor, daß Sie anderen eigenständig Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer errechnet haben. Dies können und müssen Sie auch in meinem Fall, da sonst ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorläge.

Sofern Frau Längert androht, mir den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG zu versperren, bevor die Ziele aus Art. 20 III GG erreicht sind, zeigt sie, daß sie von Rechtsstaat keine Ahnung hat und eine andere Staatsform anstrebt.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß sogar noch Fälle aus 2019 und 2020 im ER offen sind.

Sollte ich bis zum 30. November 200.000 Euro von Ihnen und Ihren Kollegen bekommen, bin ich gerne bereit, über eine Einigung zu reden, z. B. eine Pauschale für die Zeit bis zum 30.6.2022.

Wenn nicht, werde ich versuchen, alles einzuklagen ? samt der gesetzlichen Zinsen.

Internationale Abkommen, die auch in Deutschland gelten, sind eindeutig auf meiner Seite:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Samstag, 23. Oktober 2021
Es geht weiter
SG Berlin
S 187 SO 1459/21 ER




Per Telefax



Berlin, 23. Okt. 2021



E I L T




Sehr geehrte Frau Stöckel,

ich kann mich Ihnen gegenüber nicht einlassen, da ich befürchten muß, damit mein Beschwerderecht zu verlieren.

Fest steht, daß Sie nicht mein gesetzlicher Richter sein können, siehe mein Schreiben vom 12,19,2021 zu S 187 SO 1411/21 ER.

Ich hatte telefonisch um die Zusendung meiner Schrift vom 16.4.2021 gebeten.
Diese haben ich noch nicht erhalten, bitte also erneut um Zusendung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Richter, der völlig sinnwidrig aus einem Verfahren mehrere gemacht hat, da in dem einen Verfahren alle Leistungsträger erfaßt waren, die für die Leistungen in Frage kommen.

Das Ergebnis dieses Rechtsbruchs, Entziehung des gesetzlichen Richters aus Art. 101 GG, ist, daß jetzt jeder Leistungsträger auf andere verweist und seine Trägerschaft leugnet.

Der Fairness halber mach ich Sie darauf aufmerksam, daß mir im Eilverfahren nach einem Monat 100 Euro je Tag zusteht.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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