Donnerstag, 16. Dezember 2021
Rechtsbeugung überall
SG Berlin

Per Telefax


Berlin, 16. Dez. 2021


E I L T
KLAGE GEGEN DAS JC NEUKÖLLN
ES KLAGT HORST MURKEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

das JC verstößt erneut bewußt gegen bestehende Gesetze. Daher beantrage ich, daß die dafür zuständige natürliche Person ermittelt wird und die Kosten des Verfahrens selber tragen muß.

Seit dem 1.1.2009 wird auf meine Söhne ein Kopfteilprinzip angewandt.

Dies war und ist rechtswidrig. Denn zum einen hatten die als Studenten oder Auszubildende kein Einkommen, um den Kopfteil zu übernehmen und zum anderen mußten die mich seit dem 20.2.2008 pflegen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Und natürlich darf in einem Rechtsstaat Unrecht nicht zu Recht werden, Art. 20 III GG und

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Dies steht auch eindeutig in der Anlage zu dem Bescheid und in meiner Expertise, die dem JC schon mehrfach vorliegt.

Ich bitte um bevorzugte Entscheidung, da das Unrecht schon seit 2009 anhält.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 25. November 2021
Eine Krähe...
SG Berlin
S 153 SF 135/21 AB


Per Telefax


Berlin, 25. Nov. 2021


E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
DES RICHTERS BAUM



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Baum massive Verstöße gegen Gesetz und Recht vor.

Er hat durchaus verstanden, was ich der Richterin Bürks vorwerfe. Allerdings negiert er dies aus falsch verstandener Kollegialität. Frau Bürks hat klar zu verstehen gegeben, daß ihr der Rechtsstaat nach Art. 1 iVm Art. 20 GG egal sind und sie sich nicht an rechtstaatliche Regeln halten will. Denn die vorsätzlichen Fehlurteile der 152. Kammer will sie nicht korrigieren, was aber dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen würde. Unrecht darf nicht zu Recht werden.

Auch verstößt sie und Herr Baum gegen internationale Abkommen, die einen Schutz von Opfern von Gewalt und des Staates vorsehen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Samstag, 20. November 2021
Eine Richterin
gegen die noch zwei Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden offen sind, hat die Frechheit, weiter zu urteilen.

Wir brauchen unbedingt eine Reform bei den Richtern, vor allem wohl eine Entnazifizierung, denn mit Rechtsstaat haben diese Leute nichts im Sinn.


SG Berlin
S 187 SO 1459/21 ER


Per Telefax


Berlin, 20. Nov. 2021


E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG ? GILT FÜR ALLE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
WEGEN RECHTSBEUGUNG UND WEISSE FOLTER
GEGEN FRAU STÖCKEL


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß festgestellt wird, daß Frau Stöckel
- Kein gesetzlicher Richter ist und der Beschluss daher nichtig, ein NULLUM, ist und keine Rechtskraft entfaltet
- Gegen nationales Recht und internationale Abkommen verstößt, siehe schon mein Schreiben zu S 187 SO 1411/21 ER
- Mir zumindest seit dem 17.5.2021 ein Nachteilsausgleich von 100 Euro zu gewähren sind
- Der Beschluß nichtig ist, da nicht unterschrieben, Anlage.

Ich stelle den Antrag auf Vorschuß/Abschlagzahlung und zwar 15000 Euro für den Nachteilsausgleich und 300.000 für die unterlassene Hilfeleistung durch sämtliche Leistungsträger, mit Hilfe auch der Sozialgerichtsbarkeit.

In einem Rechtsstaat hätte man mir schon in 2008 geholfen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000


Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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