Freitag, 7. Januar 2022
100. Kammer
SG Berlin
100. Kammer



Per Telefax


Berlin, 6. Januar 2022


E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie hiermit auf, endlich die offenen Verfahren, überwiegend Eilverfahren, zu betreiben.

Da nach einem Monat der Untätigkeit in einem Eilverfahren durch die Richter ein Nachteilsausgleich für den Kläger von 100 Euro pro Tag und ggf. weiteren Klägern anfällt,
fordere ich einen Teilbetrag von zumindest 50.000 Euro unverzüglich anzuweisen.

Sollte das Geld nicht ankommen und auch keine erkennbaren Maßnahmen von Ihnen bis zum 31.1.2022 erfolgen, werde ich weitere Maßnahmen einleiten, die bis zur Entlassung der Richter aus dem Richteramt führen können.

Als Steuerzahler und Bürger erwarte ich korrekte Arbeit auch von Richtern.

Es ist eindeutig, daß Sie gegen dieses Abkommen verstoßen haben, welches mir zeitnahe staatliche Hilfe zusagt: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Mittwoch, 5. Januar 2022
Nachteilsausgleiche im Eilverfahren
VG Berlin


Per Telefax


Berlin, 5. Januar 2022


E I L T
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab melde ich, daß ich Opfer von Gewalt wurde und mir daher ein barrierefreier Zugang zur Justiz zusteht: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Ggf., also wenn Sie sich nicht an dieses Abkommen halten, werde ich einen PKH-Antrag nachschieben.

Es geht um Nachteilsausgleich im Eilverfahren. Herr Helbig und Frau Schudoma haben durch Schweigen zugestimmt, daß nach einem Monat im Eilverfahren ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person anfällt.

Die Regelungslücke des Gesetzgebers ist bekannt und muß vorerst durch Richterrecht ergänzt werden.

Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, oder stark verspätet, muß er ggf. sogar persönlich in die Haftung genommen werden, Beamtenstatusgesetz, was bei der Richterin Noack der Fall ist.

Statt alle Leistungsträger zusammenzulassen, hat sie mit 6.10.2021 die Verfahren aufgespalten, mit dem eindeutigen Ziel der Rechtsbeugung.

Damit ist das Eilverfahren natürlich nicht beendet, aber es kann eine Zwischenrechnung erfolgen. Ich komme da alleine schon auf eine Verzögerung von 141 Tagen, was einen Nachteilsausgleich von 14.100 Euro erzwingt.

Auch meine Forderung vom 29.5.2021 auf eine angemessene Abschlagzahlung ist noch immer offen. Auch da wird ein großer Nachteilsausgleich und Schadenersatz fällig, BGH vom 7.9.2017, III ZR 71/17.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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Montag, 3. Januar 2022
Jetzt zum VG
Verwaltungsgericht Berlin



Per Telefax


Berlin, 3. Januar 2022




EILANTRAG
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle diesen Eilantrag, da meine Familie seit dem 20.2.2008 um unser Recht durch Behörden und dem SG betrogen wird.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Obgleich sich dieser Staat verpflichtet hat, in solchen Fällen unverzüglich zu helfen, wird uns weiterhin mit Hilfe des SG jede Hilfe verweigert: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Nach diesem Dokument steht mir der barrierefreie Zugang zur Justiz zu, also keine Gerichtskosten und auch kein Anwaltszwang.

In diesem Eilverfahren, in dem innerhalb weniger Tage unter Abwägung der Folgen zu entscheiden ist, begehre ich 6 Mio Euro. Der Rest mag dann in einem Hauptsacheverfahren in angemessener Frist entschieden werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an das SG.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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