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Samstag, 8. Januar 2022
kasparhauser, 19:35h
SG Berlin
S 116 AS 10/22 ER
Per Telefax
Berlin, 8. Januar 2022
EILT
Sehr geehrte Frau Schwarzrock,
ich wundere mich, daß man beim SG solche Schreiben, wie das von dem JC annimmt und nicht an den Absender zurückschickt, zum Nachbessern.
Das Schreiben ist nicht unterschrieben und gilt daher als nicht existent, ein NULLUM.
Es ist nicht erkennbar, wer dieses Schreiben zu verantworten hat, ein Verstoß gegen § 130 ZPO.
Ein Verstoß gegen § 138 I ZPO liegt auch vor, soll das JC doch bitte erklären, wieso es seit 2009 gegen § 39 SGB XII verstoßen hat.
Was das alles mit dem Bezug beim JC zu tun hat, ist unklar. Ich stand im Bezug und wurde um mir eindeutig zustehende Rechte vom JC betrogen.
In dem Antrag vom JC sehe ich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung. Offenkundig verläßt sich das JC darauf, daß das SG die Arbeit der Exekutive macht.
Für die jahrelange unterlassene Hilfe und Rechtsverweigerung sowie Weiße Folter durch das JC mache ich ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 120.000 Euro geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 116 AS 10/22 ER
Per Telefax
Berlin, 8. Januar 2022
EILT
Sehr geehrte Frau Schwarzrock,
ich wundere mich, daß man beim SG solche Schreiben, wie das von dem JC annimmt und nicht an den Absender zurückschickt, zum Nachbessern.
Das Schreiben ist nicht unterschrieben und gilt daher als nicht existent, ein NULLUM.
Es ist nicht erkennbar, wer dieses Schreiben zu verantworten hat, ein Verstoß gegen § 130 ZPO.
Ein Verstoß gegen § 138 I ZPO liegt auch vor, soll das JC doch bitte erklären, wieso es seit 2009 gegen § 39 SGB XII verstoßen hat.
Was das alles mit dem Bezug beim JC zu tun hat, ist unklar. Ich stand im Bezug und wurde um mir eindeutig zustehende Rechte vom JC betrogen.
In dem Antrag vom JC sehe ich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung. Offenkundig verläßt sich das JC darauf, daß das SG die Arbeit der Exekutive macht.
Für die jahrelange unterlassene Hilfe und Rechtsverweigerung sowie Weiße Folter durch das JC mache ich ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 120.000 Euro geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 7. Januar 2022
100. Kammer
kasparhauser, 00:09h
SG Berlin
100. Kammer
Per Telefax
Berlin, 6. Januar 2022
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit auf, endlich die offenen Verfahren, überwiegend Eilverfahren, zu betreiben.
Da nach einem Monat der Untätigkeit in einem Eilverfahren durch die Richter ein Nachteilsausgleich für den Kläger von 100 Euro pro Tag und ggf. weiteren Klägern anfällt,
fordere ich einen Teilbetrag von zumindest 50.000 Euro unverzüglich anzuweisen.
Sollte das Geld nicht ankommen und auch keine erkennbaren Maßnahmen von Ihnen bis zum 31.1.2022 erfolgen, werde ich weitere Maßnahmen einleiten, die bis zur Entlassung der Richter aus dem Richteramt führen können.
Als Steuerzahler und Bürger erwarte ich korrekte Arbeit auch von Richtern.
Es ist eindeutig, daß Sie gegen dieses Abkommen verstoßen haben, welches mir zeitnahe staatliche Hilfe zusagt: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
100. Kammer
Per Telefax
Berlin, 6. Januar 2022
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit auf, endlich die offenen Verfahren, überwiegend Eilverfahren, zu betreiben.
Da nach einem Monat der Untätigkeit in einem Eilverfahren durch die Richter ein Nachteilsausgleich für den Kläger von 100 Euro pro Tag und ggf. weiteren Klägern anfällt,
fordere ich einen Teilbetrag von zumindest 50.000 Euro unverzüglich anzuweisen.
Sollte das Geld nicht ankommen und auch keine erkennbaren Maßnahmen von Ihnen bis zum 31.1.2022 erfolgen, werde ich weitere Maßnahmen einleiten, die bis zur Entlassung der Richter aus dem Richteramt führen können.
Als Steuerzahler und Bürger erwarte ich korrekte Arbeit auch von Richtern.
Es ist eindeutig, daß Sie gegen dieses Abkommen verstoßen haben, welches mir zeitnahe staatliche Hilfe zusagt: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Mittwoch, 5. Januar 2022
Nachteilsausgleiche im Eilverfahren
kasparhauser, 20:58h
VG Berlin
Per Telefax
Berlin, 5. Januar 2022
E I L T
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab melde ich, daß ich Opfer von Gewalt wurde und mir daher ein barrierefreier Zugang zur Justiz zusteht: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Ggf., also wenn Sie sich nicht an dieses Abkommen halten, werde ich einen PKH-Antrag nachschieben.
Es geht um Nachteilsausgleich im Eilverfahren. Herr Helbig und Frau Schudoma haben durch Schweigen zugestimmt, daß nach einem Monat im Eilverfahren ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person anfällt.
Die Regelungslücke des Gesetzgebers ist bekannt und muß vorerst durch Richterrecht ergänzt werden.
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, oder stark verspätet, muß er ggf. sogar persönlich in die Haftung genommen werden, Beamtenstatusgesetz, was bei der Richterin Noack der Fall ist.
Statt alle Leistungsträger zusammenzulassen, hat sie mit 6.10.2021 die Verfahren aufgespalten, mit dem eindeutigen Ziel der Rechtsbeugung.
Damit ist das Eilverfahren natürlich nicht beendet, aber es kann eine Zwischenrechnung erfolgen. Ich komme da alleine schon auf eine Verzögerung von 141 Tagen, was einen Nachteilsausgleich von 14.100 Euro erzwingt.
Auch meine Forderung vom 29.5.2021 auf eine angemessene Abschlagzahlung ist noch immer offen. Auch da wird ein großer Nachteilsausgleich und Schadenersatz fällig, BGH vom 7.9.2017, III ZR 71/17.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Per Telefax
Berlin, 5. Januar 2022
E I L T
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab melde ich, daß ich Opfer von Gewalt wurde und mir daher ein barrierefreier Zugang zur Justiz zusteht: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Ggf., also wenn Sie sich nicht an dieses Abkommen halten, werde ich einen PKH-Antrag nachschieben.
Es geht um Nachteilsausgleich im Eilverfahren. Herr Helbig und Frau Schudoma haben durch Schweigen zugestimmt, daß nach einem Monat im Eilverfahren ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person anfällt.
Die Regelungslücke des Gesetzgebers ist bekannt und muß vorerst durch Richterrecht ergänzt werden.
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, oder stark verspätet, muß er ggf. sogar persönlich in die Haftung genommen werden, Beamtenstatusgesetz, was bei der Richterin Noack der Fall ist.
Statt alle Leistungsträger zusammenzulassen, hat sie mit 6.10.2021 die Verfahren aufgespalten, mit dem eindeutigen Ziel der Rechtsbeugung.
Damit ist das Eilverfahren natürlich nicht beendet, aber es kann eine Zwischenrechnung erfolgen. Ich komme da alleine schon auf eine Verzögerung von 141 Tagen, was einen Nachteilsausgleich von 14.100 Euro erzwingt.
Auch meine Forderung vom 29.5.2021 auf eine angemessene Abschlagzahlung ist noch immer offen. Auch da wird ein großer Nachteilsausgleich und Schadenersatz fällig, BGH vom 7.9.2017, III ZR 71/17.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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