Samstag, 22. Januar 2022
Nur dumm
SG Berlin
S 187 SO 1029/21 (ER)




Per Telefax


Berlin, 22.1.2022



EILT


Sehr geehrte Frau Stöckel,

Sie sind keine Richterin im Sinne des Grundgesetzes.

Daher unterschreiben Sie Ihre Schreiben auch nicht, da Sie nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen.

Schon mit 29.9.2021 hatte ich beantragt, dieses Verfahren endlich als Eilantrag zu registrieren, da uns seit inzwischen vierzehn Jahren jede Hilfe verweigert wird ? auch durch Sie, was menschenverachtend ist und Weiße Folter:
Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Anscheinend leben Sie in der Tradition der Nazis weiter, denn Rechtsstaat scheint Ihnen fremd. Hierzu verweise ich auf die Broschüre zur Rosenburg des BMJV.

Ich verweise auf meine Beschwerden vom 20.11.2021 gegen Sie, die immer noch nicht bearbeitet wurden.

Mein Klagebegehren ist auch konkret, für jeden mit einem IQ von über 90 erkennbar. Ggf. ergibt sich dies ja auch durch die Antworten nach § 138 ZPO durch die Gegenseite. Die wissen auch genau, was sie mir und meiner Familie seit vielen Jahren rechtwidrig und mit Hilfe von Richtern, wie Ihnen, vorenthalten.

Die begehrte Abschlagzahlung sollte also unverzüglich angewiesen werden, von jemanden, der Rechtsstaat will und diesen auch gegen Richter, wie Sie, durchsetzt.

Viele Grüße



Horst Murken

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Samstag, 15. Januar 2022
SG Berlin
S 156 SF 6/21 AB



Per Telefax



Berlin, 15. Jan. 2022



E I L T


Sehr geehrte Frau Freitag,

ein Beschluß vom 17.2.2021 ist hier nicht angekommen, bitte senden Sie mir den.

Welche meiner Beschwerden vom 13.1.2021 sind denn bearbeitet worden?

Und gibt es ein Aktenzeichen vom LSG?

Bitte geben Sie nicht das Land Berlin als Beklagten an, sondern die Stelle, die Beklagt wurde.

Anbei ein Auszug aus 1 BvR 569/05. An die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts halten sich die Richter beim SG und LSG nicht, sondern denen macht es erkennbar Spaß, ihre Mitmenschen zu quälen, Milgram 4.0.

Viele Grüße



Horst Murken

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Samstag, 8. Januar 2022
SG Berlin
S 116 AS 10/22 ER




Per Telefax


Berlin, 8. Januar 2022



EILT



Sehr geehrte Frau Schwarzrock,

ich wundere mich, daß man beim SG solche Schreiben, wie das von dem JC annimmt und nicht an den Absender zurückschickt, zum Nachbessern.

Das Schreiben ist nicht unterschrieben und gilt daher als nicht existent, ein NULLUM.

Es ist nicht erkennbar, wer dieses Schreiben zu verantworten hat, ein Verstoß gegen § 130 ZPO.

Ein Verstoß gegen § 138 I ZPO liegt auch vor, soll das JC doch bitte erklären, wieso es seit 2009 gegen § 39 SGB XII verstoßen hat.

Was das alles mit dem Bezug beim JC zu tun hat, ist unklar. Ich stand im Bezug und wurde um mir eindeutig zustehende Rechte vom JC betrogen.

In dem Antrag vom JC sehe ich eine Aufforderung zur Rechtsbeugung. Offenkundig verläßt sich das JC darauf, daß das SG die Arbeit der Exekutive macht.

Für die jahrelange unterlassene Hilfe und Rechtsverweigerung sowie Weiße Folter durch das JC mache ich ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 120.000 Euro geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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