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Montag, 7. Februar 2022
kasparhauser, 17:03h
SG Berlin
Dem Präsidenten, Herrn Helbig
S 100 AS 6511/19-Archiv
Mein neues AZ: K6-07022022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN KIESEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich ist Herr Kiesel kein gesetzlicher Richter, wie ich der Kammer schon in Bezug auf Frau Minne am 18.8.2020 schrieb.
Ich habe diesen Beschluß übrigens erst heute bekommen und beantrage daher die Einsetzung in den vorherigen Stand.
Wieso trotzdem solch ein Anfänger Recht spricht, ist mir ein Rätsel. Er kann es nicht und kann auch kein Verfahren beenden.
Es wird schon keine natürliche Person genannt, die die Beklagte vertritt. Allein dies macht den Beschluss nichtig, zu einem Nullum und gilt als nicht existent.
So hatte ich schon mit 19.11.2019 die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Auch hatte ich von der Kammer gefordert, zu jedem einzelnen meiner Punkte eine wahrheitsgemäße Stellungnahme einzufordern.
Es hätte also kein verfassungstreuer Richter einfach und ohne jede Sachkenntnis den Rechtsstreit nach § 105 SGG ohne die beantragte mündliche Verhandlung entscheiden dürfen.
Ich wurde dazu befragt und hatte mich klar geäußert, daß ich die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung haben wolle.
Und natürlich verletzt das gesamte Verfahren meine Söhne und mich in unseren Rechten. Die Punkte, die ich überprüft haben will, habe ich klar benannt. Dies hätte gerne in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selber besprochen werden müssen.
Einige der von mir beantragten Leistungen sind längst höchstrichterlich geklärt und den Klägern zugesprochen worden, wie Fahrtkosten zur Schule und Geld für Schulsachen.
Wieso dieser Richter zu der Behauptung kommt, daß sich der Anlass des Antrages der Verwaltrung objektiv erschließen müsse, verstehe ich nicht. Denn natürlich ist der Verwaltung aus vorhergegangenen Verfahren klar, was wir begehren. Allerdings können die Verwaltungen Unrecht begehen, wissentlich und mit bösen Absichten. Sie brauchen nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen. Den Rest machen willige Richter.
So wendet die Verwaltung auf und ein Kopfteilprinzip an, obgleich meine Söhne kein Einkommen hatten, dieses zu tragen. Ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII. Überdies müssen meine Söhne mich seit dem 20.2.2008 pflegen, was die ebenfalls vom Kopfteil entbindet. Dies alles hätte ein Richter auf Lebenszeit selbständig ermitteln müssen, § 103 iVm § 106 SGG.
Es ging in der Tat um mehrere Einzelfälle, in denen meine Söhne und ich um unsere Rechte gebracht wurden. Die Verwaltung weiß genau, um was es geht. Dies hätte ein gesetzeskonformer Richter von Amts wegen ermitteln müssen ? auch unter Einbeziehung der Verwaltung. Daß dies nicht geschehen ist und dieser Richter einseitig zu Gunsten der Verwaltung spekuliert und dabei auch nicht davor zurückschreckt, gegen bestehendes Recht zu verstoßen, macht ihn unfähig als Richter tätig zu werden, § 9 DRiG.
Auch, daß dieser Richter von einer Jahresfrist spricht, ist unverständlich und zeigt, daß er weder internationales Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.,
noch das Grundgesetz verstanden hat.
Art. 20 III GG soll staatliches Unrecht unterbinden ? von allen drei offiziellen Gewalten.
Dazu nochmal meine Expertise, die ich schon viele Zig-Male an das JC, dem SG und LSG geschickt habe.
Da uns unbedingt in 2008 geholfen werden mußte, der Staat aber uns bis heute nicht hilft, sondern lieber lügt und betrügt durch seine Organe, beantrage ich ein unverzügliches Schmerzensgeld in Höhe von zumindest 3000 Euro im Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dem Präsidenten, Herrn Helbig
S 100 AS 6511/19-Archiv
Mein neues AZ: K6-07022022
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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN KIESEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich ist Herr Kiesel kein gesetzlicher Richter, wie ich der Kammer schon in Bezug auf Frau Minne am 18.8.2020 schrieb.
Ich habe diesen Beschluß übrigens erst heute bekommen und beantrage daher die Einsetzung in den vorherigen Stand.
Wieso trotzdem solch ein Anfänger Recht spricht, ist mir ein Rätsel. Er kann es nicht und kann auch kein Verfahren beenden.
Es wird schon keine natürliche Person genannt, die die Beklagte vertritt. Allein dies macht den Beschluss nichtig, zu einem Nullum und gilt als nicht existent.
So hatte ich schon mit 19.11.2019 die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Auch hatte ich von der Kammer gefordert, zu jedem einzelnen meiner Punkte eine wahrheitsgemäße Stellungnahme einzufordern.
Es hätte also kein verfassungstreuer Richter einfach und ohne jede Sachkenntnis den Rechtsstreit nach § 105 SGG ohne die beantragte mündliche Verhandlung entscheiden dürfen.
Ich wurde dazu befragt und hatte mich klar geäußert, daß ich die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung haben wolle.
Und natürlich verletzt das gesamte Verfahren meine Söhne und mich in unseren Rechten. Die Punkte, die ich überprüft haben will, habe ich klar benannt. Dies hätte gerne in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selber besprochen werden müssen.
Einige der von mir beantragten Leistungen sind längst höchstrichterlich geklärt und den Klägern zugesprochen worden, wie Fahrtkosten zur Schule und Geld für Schulsachen.
Wieso dieser Richter zu der Behauptung kommt, daß sich der Anlass des Antrages der Verwaltrung objektiv erschließen müsse, verstehe ich nicht. Denn natürlich ist der Verwaltung aus vorhergegangenen Verfahren klar, was wir begehren. Allerdings können die Verwaltungen Unrecht begehen, wissentlich und mit bösen Absichten. Sie brauchen nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen. Den Rest machen willige Richter.
So wendet die Verwaltung auf und ein Kopfteilprinzip an, obgleich meine Söhne kein Einkommen hatten, dieses zu tragen. Ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII. Überdies müssen meine Söhne mich seit dem 20.2.2008 pflegen, was die ebenfalls vom Kopfteil entbindet. Dies alles hätte ein Richter auf Lebenszeit selbständig ermitteln müssen, § 103 iVm § 106 SGG.
Es ging in der Tat um mehrere Einzelfälle, in denen meine Söhne und ich um unsere Rechte gebracht wurden. Die Verwaltung weiß genau, um was es geht. Dies hätte ein gesetzeskonformer Richter von Amts wegen ermitteln müssen ? auch unter Einbeziehung der Verwaltung. Daß dies nicht geschehen ist und dieser Richter einseitig zu Gunsten der Verwaltung spekuliert und dabei auch nicht davor zurückschreckt, gegen bestehendes Recht zu verstoßen, macht ihn unfähig als Richter tätig zu werden, § 9 DRiG.
Auch, daß dieser Richter von einer Jahresfrist spricht, ist unverständlich und zeigt, daß er weder internationales Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.,
noch das Grundgesetz verstanden hat.
Art. 20 III GG soll staatliches Unrecht unterbinden ? von allen drei offiziellen Gewalten.
Dazu nochmal meine Expertise, die ich schon viele Zig-Male an das JC, dem SG und LSG geschickt habe.
Da uns unbedingt in 2008 geholfen werden mußte, der Staat aber uns bis heute nicht hilft, sondern lieber lügt und betrügt durch seine Organe, beantrage ich ein unverzügliches Schmerzensgeld in Höhe von zumindest 3000 Euro im Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 27. Januar 2022
kasparhauser, 15:44h
SG Berlin
S 187 SO 1029/21
Mein Zeichen K0-27.01.2022
Per Telefax
Berlin, 27.1.2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Stöckel ist für das Richteramt nicht geeignet, die Voraussetzungen aus § 9 DRiG fehlen ihr.
Sie plant offenkundig Rechtsbeugung, denn sie betreibt das Verfahren trotz meiner Beschwerden, u.a. Befangenheitsantrag, vom 20.11.2021.
Sie behauptet einfach und ohne weitere Begründung, das Verfahren sei einfach. Dabei hat sie weder die Leistungsträger, die für den Teilhabeplan am Leben und dem Persönlichen Budget zuständig sind, geladen, noch eine wahrheitsgemäße Stellungnahme dieser Leistungsträger nach § 138 ZPO eingeholt.
Diese Arbeitsverweigerung der Frau Stöckel verstärkt den Eindruck, daß sie Partei und nicht unabhängig ist. Daher kann Sie kein gesetzlicher Richter sein.
Mit S 187 SO 1411/21 ER zeigt sie auch, daß Sie keine Ahnung von Rechtsstaat hat. Staat Unrecht der Vergangenheit zu beheben und damit Art. 20 III GG endlich umzusetzen, behauptet sie ? ohne eine gesetzliche Grundlage zu nennen,
Auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Eilanträgen hat sie nicht verstanden, Anlage.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß dies schon Rechtsbeugung war, die die Ablehnung der Befangenheit rechtfertigt.
Ferner setzt sie sich mit keinem Wort mit den internationalen Abkommen auseinander, die Opfern von Terror und Gewalt unverzügliche Hilfe durch den Staat zusprechen. Hier nochmal:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, soll darunter wer leiden?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 187 SO 1029/21
Mein Zeichen K0-27.01.2022
Per Telefax
Berlin, 27.1.2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
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BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Stöckel ist für das Richteramt nicht geeignet, die Voraussetzungen aus § 9 DRiG fehlen ihr.
Sie plant offenkundig Rechtsbeugung, denn sie betreibt das Verfahren trotz meiner Beschwerden, u.a. Befangenheitsantrag, vom 20.11.2021.
Sie behauptet einfach und ohne weitere Begründung, das Verfahren sei einfach. Dabei hat sie weder die Leistungsträger, die für den Teilhabeplan am Leben und dem Persönlichen Budget zuständig sind, geladen, noch eine wahrheitsgemäße Stellungnahme dieser Leistungsträger nach § 138 ZPO eingeholt.
Diese Arbeitsverweigerung der Frau Stöckel verstärkt den Eindruck, daß sie Partei und nicht unabhängig ist. Daher kann Sie kein gesetzlicher Richter sein.
Mit S 187 SO 1411/21 ER zeigt sie auch, daß Sie keine Ahnung von Rechtsstaat hat. Staat Unrecht der Vergangenheit zu beheben und damit Art. 20 III GG endlich umzusetzen, behauptet sie ? ohne eine gesetzliche Grundlage zu nennen,
Auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Eilanträgen hat sie nicht verstanden, Anlage.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß dies schon Rechtsbeugung war, die die Ablehnung der Befangenheit rechtfertigt.
Ferner setzt sie sich mit keinem Wort mit den internationalen Abkommen auseinander, die Opfern von Terror und Gewalt unverzügliche Hilfe durch den Staat zusprechen. Hier nochmal:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, soll darunter wer leiden?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Mittwoch, 26. Januar 2022
Wird Richtern befohlen, Unrecht zu begehen?
kasparhauser, 03:35h
SG Berlin
S 116 AS 10/22 ER
Mein AZ: K1-26-01-2022
Per Telefax
Berlin, 26. Jan. 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTERIN WILLKOMM
ANTRAG AUF SCHMERZENSGELD UND NACHTEILSAUSGLEICH ? WIE DIE GESETZE ES VORSEHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richterin Willkomm ist kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes. Dazu gibt es zu viele offene Befangenheitsanträge gegen sie, was eine klare Sprache spricht.
Die Rechtslage ist eindeutig und auch für einfache Richter zu verstehen. Nach § 39 SGB XII müssen Menschen, die kein Geld haben, keinen Kopfteil bei der KdUH tragen, da klar ist, daß die dies nicht können. So auch die klare Rechtsprechung des BSG seit vielen Jahren.
Anders ist dies bei pflegenden Angehörigen, dazu habe ich beim BSG nichts gefunden, obgleich dies auch sehr häufig der Fall ist, da Familienmitglieder einander nicht im Stich lassen. Klar ist aber auch hier geregelt, daß nach § 39 SGB XII pflegende Angehörige keinen Kopfteil zu tragen brauchen. Wieso Frau Willkomm dies nicht versteht, mag sie erklären oder zugeben, daß sie befangen ist, einseitig die Interessen der staatlichen Stellen vertritt und daher vom Richteramt zurücktreten, dazu dafür keine Befähigung hat.
Frau Willkomm übesrieht auch, daß ich schon mehrere Verfahren zu laufen hatte, die aber durch als kriminell empfundene Richter abgewiesen wurde, obgleich die Rechtslage klar war und ist.
Und natürlich versteht sie Art. 20 III GG nicht, nach dem Unrecht nie zu Recht werden darf. Daher gibt es keine Fristbegrenzungen.
Schon in 2008 hätte dieser Staat uns beistehen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Aber die kriminelle Vereinigung aus Ämtern und Richtern hat die seit 14 Jahren verhindert.
Wir fragen uns alle aus meinem Bekanntenkreis, wieso Richter und Beamte so kriminell werden konnten, waren sie doch vorher sehr vermutlich normale Schüler und Studenten.
Auch spinnt die Richterin Willkomm, wenn sie meint, es gäbe keine aktuelle Notlage. Dazu hat sie keinen Beweis erhoben, weiß aber aus vorherigen Verfahren, daß meine Familie sehr unter den uns zugefügten Umständen leidet.
Sie verstößt auch klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was ihre mangelnde Eignung für das Richteramt zeigt, 1 BvR 569/05
Viele Grüße
Horst Murken
S 116 AS 10/22 ER
Mein AZ: K1-26-01-2022
Per Telefax
Berlin, 26. Jan. 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTERIN WILLKOMM
ANTRAG AUF SCHMERZENSGELD UND NACHTEILSAUSGLEICH ? WIE DIE GESETZE ES VORSEHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richterin Willkomm ist kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes. Dazu gibt es zu viele offene Befangenheitsanträge gegen sie, was eine klare Sprache spricht.
Die Rechtslage ist eindeutig und auch für einfache Richter zu verstehen. Nach § 39 SGB XII müssen Menschen, die kein Geld haben, keinen Kopfteil bei der KdUH tragen, da klar ist, daß die dies nicht können. So auch die klare Rechtsprechung des BSG seit vielen Jahren.
Anders ist dies bei pflegenden Angehörigen, dazu habe ich beim BSG nichts gefunden, obgleich dies auch sehr häufig der Fall ist, da Familienmitglieder einander nicht im Stich lassen. Klar ist aber auch hier geregelt, daß nach § 39 SGB XII pflegende Angehörige keinen Kopfteil zu tragen brauchen. Wieso Frau Willkomm dies nicht versteht, mag sie erklären oder zugeben, daß sie befangen ist, einseitig die Interessen der staatlichen Stellen vertritt und daher vom Richteramt zurücktreten, dazu dafür keine Befähigung hat.
Frau Willkomm übesrieht auch, daß ich schon mehrere Verfahren zu laufen hatte, die aber durch als kriminell empfundene Richter abgewiesen wurde, obgleich die Rechtslage klar war und ist.
Und natürlich versteht sie Art. 20 III GG nicht, nach dem Unrecht nie zu Recht werden darf. Daher gibt es keine Fristbegrenzungen.
Schon in 2008 hätte dieser Staat uns beistehen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Aber die kriminelle Vereinigung aus Ämtern und Richtern hat die seit 14 Jahren verhindert.
Wir fragen uns alle aus meinem Bekanntenkreis, wieso Richter und Beamte so kriminell werden konnten, waren sie doch vorher sehr vermutlich normale Schüler und Studenten.
Auch spinnt die Richterin Willkomm, wenn sie meint, es gäbe keine aktuelle Notlage. Dazu hat sie keinen Beweis erhoben, weiß aber aus vorherigen Verfahren, daß meine Familie sehr unter den uns zugefügten Umständen leidet.
Sie verstößt auch klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was ihre mangelnde Eignung für das Richteramt zeigt, 1 BvR 569/05
Viele Grüße
Horst Murken
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