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Donnerstag, 10. Februar 2022
Ein wenig krimineller geht immer -
kasparhauser, 00:04h
z. B. wenn eine Richterin in dem Fall, in dem gegen sie schon ein Befangenheitsantrag läuft, saufrech noch urteilt:
SG Berlin
S 156 SF 122/21 AB
Mein Aktenzeichen: K Dorn
Per Telefax
Berlin, 9. Februar 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN BÜRKS
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe der Richterin Bürks unglaublich kriminelle Energie vor, die sich gegen die deutsche Bevölkerung richtet, deren Teil meine Söhne und ich sind.
Und die Frau Freitag scheint eine Komplizin zu sein, da sie willig dient, statt zu remonstrieren.
Mein Befangenheitsantrag gegen Frau Bürks, sogar zu diesem Aktenzeichen, ist vom 4.8.2021 und bisher unbeantwortet.
Es ist also kriminell, wenn sie trotzdem in der Sache entscheidet und einen kriminellen Richter in Schutz nimmt.
Meine Klage ist aus 2014 und schon in 2013 hatte ein medizinischer Dienst, den die Beklagte selber in Auftrag gegen hatte, klar bescheinigt, daß uns geholfen werden muß, da wir Schwarzschimmel in der Wohnung haben.
Der Richter hat nichts gemacht, obgleich es ein Leichtes gewesen wäre, diesen Aspekt abzutrennen.
Im Übrigen verweise ich auf die Akte und fordere eine Zahlung von zumindest 300.000 Euro für die Rechtsbeugungen und für die jahrelange unterlassene Hilfe, BGH III ZR 71/71
Vom 7.9.2017.
Da das Verfahren aus 2014 ist, verlange ich überdies einen Nachteilsausgleich von 3x100 Euro pro Monat. Diesen mag das SG eigenständig und unverzüglich errechnen und anweisen.
WENN EIN RICHTER SEINE ARBEIT NICHT MACHT ? SOLL WER DARUNTER LEIDEN?
WIE KRIMINELL DARF EIN RICHTER SEIN ? UM IM AMT BLEIBEN ZU DÜRFEN?
ODER ANDERS: MUSS JEMAND KRIMINELL SEIN ? UM RICHTER WERDEN ZU DÜRFEN?
Dieses Schreiben verbreite ich auch auf anderen Wegen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
SG Berlin
S 156 SF 122/21 AB
Mein Aktenzeichen: K Dorn
Per Telefax
Berlin, 9. Februar 2022
E I L T
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SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN BÜRKS
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe der Richterin Bürks unglaublich kriminelle Energie vor, die sich gegen die deutsche Bevölkerung richtet, deren Teil meine Söhne und ich sind.
Und die Frau Freitag scheint eine Komplizin zu sein, da sie willig dient, statt zu remonstrieren.
Mein Befangenheitsantrag gegen Frau Bürks, sogar zu diesem Aktenzeichen, ist vom 4.8.2021 und bisher unbeantwortet.
Es ist also kriminell, wenn sie trotzdem in der Sache entscheidet und einen kriminellen Richter in Schutz nimmt.
Meine Klage ist aus 2014 und schon in 2013 hatte ein medizinischer Dienst, den die Beklagte selber in Auftrag gegen hatte, klar bescheinigt, daß uns geholfen werden muß, da wir Schwarzschimmel in der Wohnung haben.
Der Richter hat nichts gemacht, obgleich es ein Leichtes gewesen wäre, diesen Aspekt abzutrennen.
Im Übrigen verweise ich auf die Akte und fordere eine Zahlung von zumindest 300.000 Euro für die Rechtsbeugungen und für die jahrelange unterlassene Hilfe, BGH III ZR 71/71
Vom 7.9.2017.
Da das Verfahren aus 2014 ist, verlange ich überdies einen Nachteilsausgleich von 3x100 Euro pro Monat. Diesen mag das SG eigenständig und unverzüglich errechnen und anweisen.
WENN EIN RICHTER SEINE ARBEIT NICHT MACHT ? SOLL WER DARUNTER LEIDEN?
WIE KRIMINELL DARF EIN RICHTER SEIN ? UM IM AMT BLEIBEN ZU DÜRFEN?
ODER ANDERS: MUSS JEMAND KRIMINELL SEIN ? UM RICHTER WERDEN ZU DÜRFEN?
Dieses Schreiben verbreite ich auch auf anderen Wegen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Montag, 7. Februar 2022
kasparhauser, 17:03h
SG Berlin
Dem Präsidenten, Herrn Helbig
S 100 AS 6511/19-Archiv
Mein neues AZ: K6-07022022
E I L T
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN KIESEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich ist Herr Kiesel kein gesetzlicher Richter, wie ich der Kammer schon in Bezug auf Frau Minne am 18.8.2020 schrieb.
Ich habe diesen Beschluß übrigens erst heute bekommen und beantrage daher die Einsetzung in den vorherigen Stand.
Wieso trotzdem solch ein Anfänger Recht spricht, ist mir ein Rätsel. Er kann es nicht und kann auch kein Verfahren beenden.
Es wird schon keine natürliche Person genannt, die die Beklagte vertritt. Allein dies macht den Beschluss nichtig, zu einem Nullum und gilt als nicht existent.
So hatte ich schon mit 19.11.2019 die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Auch hatte ich von der Kammer gefordert, zu jedem einzelnen meiner Punkte eine wahrheitsgemäße Stellungnahme einzufordern.
Es hätte also kein verfassungstreuer Richter einfach und ohne jede Sachkenntnis den Rechtsstreit nach § 105 SGG ohne die beantragte mündliche Verhandlung entscheiden dürfen.
Ich wurde dazu befragt und hatte mich klar geäußert, daß ich die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung haben wolle.
Und natürlich verletzt das gesamte Verfahren meine Söhne und mich in unseren Rechten. Die Punkte, die ich überprüft haben will, habe ich klar benannt. Dies hätte gerne in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selber besprochen werden müssen.
Einige der von mir beantragten Leistungen sind längst höchstrichterlich geklärt und den Klägern zugesprochen worden, wie Fahrtkosten zur Schule und Geld für Schulsachen.
Wieso dieser Richter zu der Behauptung kommt, daß sich der Anlass des Antrages der Verwaltrung objektiv erschließen müsse, verstehe ich nicht. Denn natürlich ist der Verwaltung aus vorhergegangenen Verfahren klar, was wir begehren. Allerdings können die Verwaltungen Unrecht begehen, wissentlich und mit bösen Absichten. Sie brauchen nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen. Den Rest machen willige Richter.
So wendet die Verwaltung auf und ein Kopfteilprinzip an, obgleich meine Söhne kein Einkommen hatten, dieses zu tragen. Ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII. Überdies müssen meine Söhne mich seit dem 20.2.2008 pflegen, was die ebenfalls vom Kopfteil entbindet. Dies alles hätte ein Richter auf Lebenszeit selbständig ermitteln müssen, § 103 iVm § 106 SGG.
Es ging in der Tat um mehrere Einzelfälle, in denen meine Söhne und ich um unsere Rechte gebracht wurden. Die Verwaltung weiß genau, um was es geht. Dies hätte ein gesetzeskonformer Richter von Amts wegen ermitteln müssen ? auch unter Einbeziehung der Verwaltung. Daß dies nicht geschehen ist und dieser Richter einseitig zu Gunsten der Verwaltung spekuliert und dabei auch nicht davor zurückschreckt, gegen bestehendes Recht zu verstoßen, macht ihn unfähig als Richter tätig zu werden, § 9 DRiG.
Auch, daß dieser Richter von einer Jahresfrist spricht, ist unverständlich und zeigt, daß er weder internationales Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.,
noch das Grundgesetz verstanden hat.
Art. 20 III GG soll staatliches Unrecht unterbinden ? von allen drei offiziellen Gewalten.
Dazu nochmal meine Expertise, die ich schon viele Zig-Male an das JC, dem SG und LSG geschickt habe.
Da uns unbedingt in 2008 geholfen werden mußte, der Staat aber uns bis heute nicht hilft, sondern lieber lügt und betrügt durch seine Organe, beantrage ich ein unverzügliches Schmerzensgeld in Höhe von zumindest 3000 Euro im Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dem Präsidenten, Herrn Helbig
S 100 AS 6511/19-Archiv
Mein neues AZ: K6-07022022
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SCHUTZBEFOHLENE DURCH HERRN KIESEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich ist Herr Kiesel kein gesetzlicher Richter, wie ich der Kammer schon in Bezug auf Frau Minne am 18.8.2020 schrieb.
Ich habe diesen Beschluß übrigens erst heute bekommen und beantrage daher die Einsetzung in den vorherigen Stand.
Wieso trotzdem solch ein Anfänger Recht spricht, ist mir ein Rätsel. Er kann es nicht und kann auch kein Verfahren beenden.
Es wird schon keine natürliche Person genannt, die die Beklagte vertritt. Allein dies macht den Beschluss nichtig, zu einem Nullum und gilt als nicht existent.
So hatte ich schon mit 19.11.2019 die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Auch hatte ich von der Kammer gefordert, zu jedem einzelnen meiner Punkte eine wahrheitsgemäße Stellungnahme einzufordern.
Es hätte also kein verfassungstreuer Richter einfach und ohne jede Sachkenntnis den Rechtsstreit nach § 105 SGG ohne die beantragte mündliche Verhandlung entscheiden dürfen.
Ich wurde dazu befragt und hatte mich klar geäußert, daß ich die mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung haben wolle.
Und natürlich verletzt das gesamte Verfahren meine Söhne und mich in unseren Rechten. Die Punkte, die ich überprüft haben will, habe ich klar benannt. Dies hätte gerne in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selber besprochen werden müssen.
Einige der von mir beantragten Leistungen sind längst höchstrichterlich geklärt und den Klägern zugesprochen worden, wie Fahrtkosten zur Schule und Geld für Schulsachen.
Wieso dieser Richter zu der Behauptung kommt, daß sich der Anlass des Antrages der Verwaltrung objektiv erschließen müsse, verstehe ich nicht. Denn natürlich ist der Verwaltung aus vorhergegangenen Verfahren klar, was wir begehren. Allerdings können die Verwaltungen Unrecht begehen, wissentlich und mit bösen Absichten. Sie brauchen nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen. Den Rest machen willige Richter.
So wendet die Verwaltung auf und ein Kopfteilprinzip an, obgleich meine Söhne kein Einkommen hatten, dieses zu tragen. Ein klarer Verstoß gegen § 39 SGB XII. Überdies müssen meine Söhne mich seit dem 20.2.2008 pflegen, was die ebenfalls vom Kopfteil entbindet. Dies alles hätte ein Richter auf Lebenszeit selbständig ermitteln müssen, § 103 iVm § 106 SGG.
Es ging in der Tat um mehrere Einzelfälle, in denen meine Söhne und ich um unsere Rechte gebracht wurden. Die Verwaltung weiß genau, um was es geht. Dies hätte ein gesetzeskonformer Richter von Amts wegen ermitteln müssen ? auch unter Einbeziehung der Verwaltung. Daß dies nicht geschehen ist und dieser Richter einseitig zu Gunsten der Verwaltung spekuliert und dabei auch nicht davor zurückschreckt, gegen bestehendes Recht zu verstoßen, macht ihn unfähig als Richter tätig zu werden, § 9 DRiG.
Auch, daß dieser Richter von einer Jahresfrist spricht, ist unverständlich und zeigt, daß er weder internationales Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.,
noch das Grundgesetz verstanden hat.
Art. 20 III GG soll staatliches Unrecht unterbinden ? von allen drei offiziellen Gewalten.
Dazu nochmal meine Expertise, die ich schon viele Zig-Male an das JC, dem SG und LSG geschickt habe.
Da uns unbedingt in 2008 geholfen werden mußte, der Staat aber uns bis heute nicht hilft, sondern lieber lügt und betrügt durch seine Organe, beantrage ich ein unverzügliches Schmerzensgeld in Höhe von zumindest 3000 Euro im Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 27. Januar 2022
kasparhauser, 15:44h
SG Berlin
S 187 SO 1029/21
Mein Zeichen K0-27.01.2022
Per Telefax
Berlin, 27.1.2022
E I L T
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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Stöckel ist für das Richteramt nicht geeignet, die Voraussetzungen aus § 9 DRiG fehlen ihr.
Sie plant offenkundig Rechtsbeugung, denn sie betreibt das Verfahren trotz meiner Beschwerden, u.a. Befangenheitsantrag, vom 20.11.2021.
Sie behauptet einfach und ohne weitere Begründung, das Verfahren sei einfach. Dabei hat sie weder die Leistungsträger, die für den Teilhabeplan am Leben und dem Persönlichen Budget zuständig sind, geladen, noch eine wahrheitsgemäße Stellungnahme dieser Leistungsträger nach § 138 ZPO eingeholt.
Diese Arbeitsverweigerung der Frau Stöckel verstärkt den Eindruck, daß sie Partei und nicht unabhängig ist. Daher kann Sie kein gesetzlicher Richter sein.
Mit S 187 SO 1411/21 ER zeigt sie auch, daß Sie keine Ahnung von Rechtsstaat hat. Staat Unrecht der Vergangenheit zu beheben und damit Art. 20 III GG endlich umzusetzen, behauptet sie ? ohne eine gesetzliche Grundlage zu nennen,
Auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Eilanträgen hat sie nicht verstanden, Anlage.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß dies schon Rechtsbeugung war, die die Ablehnung der Befangenheit rechtfertigt.
Ferner setzt sie sich mit keinem Wort mit den internationalen Abkommen auseinander, die Opfern von Terror und Gewalt unverzügliche Hilfe durch den Staat zusprechen. Hier nochmal:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, soll darunter wer leiden?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 187 SO 1029/21
Mein Zeichen K0-27.01.2022
Per Telefax
Berlin, 27.1.2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Stöckel ist für das Richteramt nicht geeignet, die Voraussetzungen aus § 9 DRiG fehlen ihr.
Sie plant offenkundig Rechtsbeugung, denn sie betreibt das Verfahren trotz meiner Beschwerden, u.a. Befangenheitsantrag, vom 20.11.2021.
Sie behauptet einfach und ohne weitere Begründung, das Verfahren sei einfach. Dabei hat sie weder die Leistungsträger, die für den Teilhabeplan am Leben und dem Persönlichen Budget zuständig sind, geladen, noch eine wahrheitsgemäße Stellungnahme dieser Leistungsträger nach § 138 ZPO eingeholt.
Diese Arbeitsverweigerung der Frau Stöckel verstärkt den Eindruck, daß sie Partei und nicht unabhängig ist. Daher kann Sie kein gesetzlicher Richter sein.
Mit S 187 SO 1411/21 ER zeigt sie auch, daß Sie keine Ahnung von Rechtsstaat hat. Staat Unrecht der Vergangenheit zu beheben und damit Art. 20 III GG endlich umzusetzen, behauptet sie ? ohne eine gesetzliche Grundlage zu nennen,
Auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Eilanträgen hat sie nicht verstanden, Anlage.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß dies schon Rechtsbeugung war, die die Ablehnung der Befangenheit rechtfertigt.
Ferner setzt sie sich mit keinem Wort mit den internationalen Abkommen auseinander, die Opfern von Terror und Gewalt unverzügliche Hilfe durch den Staat zusprechen. Hier nochmal:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, soll darunter wer leiden?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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