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Dienstag, 5. April 2022
Baum und Helbig
kasparhauser, 18:14h
SG Berlin
S 153 SF 103/22 AB
Per Telefax
Berlin,5. April 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER BAUM UND DESSEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN SOWIE GEGEN DEN PRÄSIDENTEN HERRN HELBIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Baum eine unglaubliche kriminelle Energie vor.
Obgleich gegen ihn alleine durch mich viele offene Befangenheitsanträge laufen, hat er die Frechheit weiter Beschlüsse zu fassen. Und dem Gerichtspräsidenten werfe ich vor, die zu dulden, was ihn aus meiner Sicht zum Komplizen macht.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum nicht mein gesetzlicher Richter ist und dies auch nie wieder sein kann.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum das Recht beugt, in dem er einen Beschluß eines Richters, der kein gesetzlicher Richter ist, da er nicht unabhängig ist, für Bestandskräftig erklärt. Dies kann aber nicht von einem Richter erfolgen, der Partei ist und auf meine Argumente nicht eingeht. Daher ist festzustellen, daß es sich bei dem Beschluß um ein NULLUM handelt, welches nichtig ist und aufgehoben gehört.
Selbstverständlich darf sich solch ein Richter auch nicht erneut mit der Sache befassen, dies muß ein unabhängiger Richter machen.
Viele Grüße
Horst Murken
S 153 SF 103/22 AB
Per Telefax
Berlin,5. April 2022
E I L T
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Baum eine unglaubliche kriminelle Energie vor.
Obgleich gegen ihn alleine durch mich viele offene Befangenheitsanträge laufen, hat er die Frechheit weiter Beschlüsse zu fassen. Und dem Gerichtspräsidenten werfe ich vor, die zu dulden, was ihn aus meiner Sicht zum Komplizen macht.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum nicht mein gesetzlicher Richter ist und dies auch nie wieder sein kann.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum das Recht beugt, in dem er einen Beschluß eines Richters, der kein gesetzlicher Richter ist, da er nicht unabhängig ist, für Bestandskräftig erklärt. Dies kann aber nicht von einem Richter erfolgen, der Partei ist und auf meine Argumente nicht eingeht. Daher ist festzustellen, daß es sich bei dem Beschluß um ein NULLUM handelt, welches nichtig ist und aufgehoben gehört.
Selbstverständlich darf sich solch ein Richter auch nicht erneut mit der Sache befassen, dies muß ein unabhängiger Richter machen.
Viele Grüße
Horst Murken
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Trittin-Rost
kasparhauser, 17:48h
SG Berlin
S 161 SB 931/21
Per Telefax
Berlin, 5. April 2022
E I L T
BERUFUNG
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ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN FRAU TRITTIN-ROST
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag, den Gerichtsbescheid vom 30.3.2022 als NULLUM zu erklären und aufzuheben.
Diese Richterin ist nicht mein gesetzlicher Richter nach dem GG, denn es laufen viele Beschwerden gegen sie, da sie anscheinend Gesetz und Recht nicht kennt, z. B S 161 SB 1074/21 ER.
Auch verstößt sie nicht nur gegen § 1 SGB I, sondern auch gegen das Grundgesetz, denn sie versperrt mir den Rechtsweg mit erkennbar falschen Urteilen und verstößt damit gegen Art. 19 IV GG, daß den Rechtsweg offen hält, bis Gesetz und Recht eingehalten wurden.
Bereits am 20.2.2008 wurde ich von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht. Dieser war zur sofortigen Hilfe verpflichtet, wogegen aber sämtliche seiner Organe verstoßen haben: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Damit verstößt diese Richterin bewußt gegen Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht. Ferner betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Dafür muß sie zur Rechenschafft gezogen werden.
Wenn ihr an Gesetz und Recht gelegen wäre, hätte sie alle Leistungsträger hinzugezogen, so daß endlich den internationalen Vorgaben hätte entsprochen werden können:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Staat mir also zu helfen, wird allen Ernstes von mir verlangt, daß ich ?im Einzelfall? darlegen solle, was ich in den letzten mehr als vierzehn Jahren benötigt hätte. Das ist pure Bösartigkeit.
Der Gerichtsbescheid ist auch aus formalen Gründen nichtig. Es ist keine natürliche Person angegeben, welche die Beklagte vertritt, es ist nicht von der Richterin unterschrieben und es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.
Ich verweise auf Art. 47 GRCh.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 161 SB 931/21
Per Telefax
Berlin, 5. April 2022
E I L T
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag, den Gerichtsbescheid vom 30.3.2022 als NULLUM zu erklären und aufzuheben.
Diese Richterin ist nicht mein gesetzlicher Richter nach dem GG, denn es laufen viele Beschwerden gegen sie, da sie anscheinend Gesetz und Recht nicht kennt, z. B S 161 SB 1074/21 ER.
Auch verstößt sie nicht nur gegen § 1 SGB I, sondern auch gegen das Grundgesetz, denn sie versperrt mir den Rechtsweg mit erkennbar falschen Urteilen und verstößt damit gegen Art. 19 IV GG, daß den Rechtsweg offen hält, bis Gesetz und Recht eingehalten wurden.
Bereits am 20.2.2008 wurde ich von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht. Dieser war zur sofortigen Hilfe verpflichtet, wogegen aber sämtliche seiner Organe verstoßen haben: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Damit verstößt diese Richterin bewußt gegen Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht. Ferner betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Dafür muß sie zur Rechenschafft gezogen werden.
Wenn ihr an Gesetz und Recht gelegen wäre, hätte sie alle Leistungsträger hinzugezogen, so daß endlich den internationalen Vorgaben hätte entsprochen werden können:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Staat mir also zu helfen, wird allen Ernstes von mir verlangt, daß ich ?im Einzelfall? darlegen solle, was ich in den letzten mehr als vierzehn Jahren benötigt hätte. Das ist pure Bösartigkeit.
Der Gerichtsbescheid ist auch aus formalen Gründen nichtig. Es ist keine natürliche Person angegeben, welche die Beklagte vertritt, es ist nicht von der Richterin unterschrieben und es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.
Ich verweise auf Art. 47 GRCh.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 18. März 2022
Wie dumm dürfen Richter sein?
kasparhauser, 22:02h
SG Berlin
S 174 AS 1380/22 ER
Per Telefax
Berlin, 18. Mrz. 2022
E I L T
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SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER GRÄF UND DESSEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Gräf eine für einen Richter ? gerade auch im Sozialbereich ? unglaublich kriminelle Energie vor.
So geht er mit keinem Wort auf meine Argumente ein und verstößt alleine damit schon gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und faire Verfahren bei Gerichten.
Auch zu meiner Forderung nach Schmerzensgeld geht er nicht ein, ignoriert also einfach BGH-Rechtsprechung. Was für eine Anmaßung eines einfachen SG-Richters.
Widerrechtlich verkürzt er auch meinen Anspruch auf Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, auf die Zeit Januar 2015 bis Juni 2019. Richtig ist ? siehe die Expertise vom 19.2.2022 -, daß mir das gesamte Kindergeld ab dem 1.1.2005 und die volle KdUH zusteht.
Lächerlich ist auch, daß dieser Richter behauptet, daß ich wegen Überschreitung der Altersgrenze nicht mehr berechtigt sei. Ich bin seit 2005 vom JC und anderen Leistungsträgern betrogen worden ? und jetzt soll mein Anspruch erloschen sein?
Ist ein Mörder, Vergewaltiger, Bankräuber usw. nicht mehr schuldig, wenn er umgezogen ist?
Haben eine Bank oder andere Opfer von Raub oder Diebstahl keinen Anspruch auf Ersatz, wenn sie nicht geltend machen können, daß sich dieser Raub/Diebstahl aktuell noch fortwirkt?
Wie gering darf der IQ von Richtern sein?
Wenn Richter ihre Arbeit nicht machen oder können, soll darunter wer leiden?
Viele Grüße
Horst Murken
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
S 174 AS 1380/22 ER
Per Telefax
Berlin, 18. Mrz. 2022
E I L T
BERUFUNG
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SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER GRÄF UND DESSEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Gräf eine für einen Richter ? gerade auch im Sozialbereich ? unglaublich kriminelle Energie vor.
So geht er mit keinem Wort auf meine Argumente ein und verstößt alleine damit schon gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und faire Verfahren bei Gerichten.
Auch zu meiner Forderung nach Schmerzensgeld geht er nicht ein, ignoriert also einfach BGH-Rechtsprechung. Was für eine Anmaßung eines einfachen SG-Richters.
Widerrechtlich verkürzt er auch meinen Anspruch auf Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, auf die Zeit Januar 2015 bis Juni 2019. Richtig ist ? siehe die Expertise vom 19.2.2022 -, daß mir das gesamte Kindergeld ab dem 1.1.2005 und die volle KdUH zusteht.
Lächerlich ist auch, daß dieser Richter behauptet, daß ich wegen Überschreitung der Altersgrenze nicht mehr berechtigt sei. Ich bin seit 2005 vom JC und anderen Leistungsträgern betrogen worden ? und jetzt soll mein Anspruch erloschen sein?
Ist ein Mörder, Vergewaltiger, Bankräuber usw. nicht mehr schuldig, wenn er umgezogen ist?
Haben eine Bank oder andere Opfer von Raub oder Diebstahl keinen Anspruch auf Ersatz, wenn sie nicht geltend machen können, daß sich dieser Raub/Diebstahl aktuell noch fortwirkt?
Wie gering darf der IQ von Richtern sein?
Wenn Richter ihre Arbeit nicht machen oder können, soll darunter wer leiden?
Viele Grüße
Horst Murken
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
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Mittwoch, 16. März 2022
Wer läßt solche Richter zu?
kasparhauser, 20:21h
SG Berlin
S 26 AL 1305/20
Per Telefax
Berlin, 16. Mrz. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
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SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN JÜNGST UND IHREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richterin ist damit schuldig zu sprechen.
Frau Jüngst ist ohnehin nicht befugt, noch als Richter tätig zu werden. Dazu gibt es zu viele -noch immer offene ? Befangenheitsanträge und weitere noch offene Beschwerden gegen sie.
Mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde von dieser Richterin vorsätzlich und in böswilliger Schadabsicht verletzt.
So hätte sie alle Leistungsträger zu einer mündlichen Verhandlung beiziehen sollen, die sie hätte vorbereiten müssen, § 139 ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
Sich auf § 105 SGG zu berufen, ist für gute Richter nicht sinnvoll, es machen nur schlechte Richter, die meist auch keine Tatsachen erforscht haben, wie eben auch Frau Jüngst.
Ich stelle klar, daß ich ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 begehre. Dazu müssen die Leistungsträger zusammenwirken, was Frau Jüngst offenbar ebenfalls nicht bekannt ist, § 16 SGB I.
Ein Sozialrichter, dem diese einfache und grundlegende Regelung unbekannt ist, ist für seine Arbeit untragbar und gehört entlassen, worum er ja auch indirekt bittet.
Da ich vorher schon bei allen möglichen Leistungsträgern Anträge gestellt habe, die diese in Betrugsabsicht mit Hilfe der Gerichte abgewiesen haben, war mir nach zwölf Jahren auch ein Abwarten nicht mehr zuzumuten.
Daher fordere ich auch ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 3.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Denn uns wurde nicht nur jahrelang Hilfe verweigert, sondern wir wurden auch um unsere Grund- und Menschenrechte betrogen.
Idiotisch ist auch diese Aussage: ?Maßgeblich ist, wie eine verständige Behörde das Vorbringen verstehen kann und muss.?. Dies ist eine totale Verkennung der Rechtslage in Deutschland, §§ 10ff SGB I.
Wie konnte Frau Jüngst ein Studium bestehen? Wer hat es sie bestehen lassen und weshalb?
Mit Grüßen
Horst Murken
S 26 AL 1305/20
Per Telefax
Berlin, 16. Mrz. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
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FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
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ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN JÜNGST UND IHREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richterin ist damit schuldig zu sprechen.
Frau Jüngst ist ohnehin nicht befugt, noch als Richter tätig zu werden. Dazu gibt es zu viele -noch immer offene ? Befangenheitsanträge und weitere noch offene Beschwerden gegen sie.
Mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde von dieser Richterin vorsätzlich und in böswilliger Schadabsicht verletzt.
So hätte sie alle Leistungsträger zu einer mündlichen Verhandlung beiziehen sollen, die sie hätte vorbereiten müssen, § 139 ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
Sich auf § 105 SGG zu berufen, ist für gute Richter nicht sinnvoll, es machen nur schlechte Richter, die meist auch keine Tatsachen erforscht haben, wie eben auch Frau Jüngst.
Ich stelle klar, daß ich ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 begehre. Dazu müssen die Leistungsträger zusammenwirken, was Frau Jüngst offenbar ebenfalls nicht bekannt ist, § 16 SGB I.
Ein Sozialrichter, dem diese einfache und grundlegende Regelung unbekannt ist, ist für seine Arbeit untragbar und gehört entlassen, worum er ja auch indirekt bittet.
Da ich vorher schon bei allen möglichen Leistungsträgern Anträge gestellt habe, die diese in Betrugsabsicht mit Hilfe der Gerichte abgewiesen haben, war mir nach zwölf Jahren auch ein Abwarten nicht mehr zuzumuten.
Daher fordere ich auch ein Schmerzensgeld für meine Söhne und mich von 3.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Denn uns wurde nicht nur jahrelang Hilfe verweigert, sondern wir wurden auch um unsere Grund- und Menschenrechte betrogen.
Idiotisch ist auch diese Aussage: ?Maßgeblich ist, wie eine verständige Behörde das Vorbringen verstehen kann und muss.?. Dies ist eine totale Verkennung der Rechtslage in Deutschland, §§ 10ff SGB I.
Wie konnte Frau Jüngst ein Studium bestehen? Wer hat es sie bestehen lassen und weshalb?
Mit Grüßen
Horst Murken
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