Freitag, 11. Dezember 2020
Rechtsbeugung ohne Ende
Richter verweisen bei Befangenheitsanträge einfach auf die Akten, was sie automatisch befangen macht, siehe Egon Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozeß. Aber was interessiert dies schon Richter:

SG Berlin
S 152 SF 207/20 AB
- S 186 AS 8153/20 ER





Per Telefax



Berlin, 11. Dez. 2020



E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß aufgrund der nachgewiesenen Befangenheit die Richterin Klinger-Efrem nicht mehr in meinen Angelegenheiten tätig werden darf.


Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Richter, die sich nicht konkret zu den Vorwürfen äußern, sondern lediglich auf die Akte verweise, per se befangen sind, vgl. Egon Schneider, dessen Buch als bekannt vorausgesetzt wird.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Urteile u.ä., die von befangenen Richtern erlassen wurden, nichtig sind. Daher muß ein Befangenheitsantrag auch nach Erlaß eines solchen Urteils o.ä. zulässig sein.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß alle Urteile, bei denen die Befangenheitsanträge von der befangenen Richterin Klinger-Efrem bearbeitet wurden, nichtig sind und aufgehoben werden müssen.

Ich stelle den Beweisantrag, daß mir daher eine große Schadenersatzzahlung zusteht, die gerne in einer Mediation besprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

... comment