Donnerstag, 21. Januar 2021
Auch hier hat das SG nicht reagiert
kasparhauser, 18:34h
SG Berlin
S184 SO 1461/19 ER RG
Per Telefax
Berlin, 12. Mrz. 2020
EILT
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Bearbeitung der Hauptsache und beantrage die gesetzeskonforme Vorbereitung der mündlichen Behandlung.
Neben dem nationalen Recht verstößt das SG gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich bitte Sie, endlich die Weiße Folter und den Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung, Art. 5 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte, zu beenden oder zumindest durch den beantragten Betrag von 60.000 Euro zu mildern. Über diesen Antrag hätte innerhalb von einem Monat entschieden werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, ist er unverzüglich anzuweisen.
Schließlich sind Sozialamt und SG mächtig in Verzug. Der Antrag auf Nothilfe durch meine beiden Söhne ist vom 13. Mai 2016. Und der widerrechtliche Angriff auf mich war gar am 20.2.2008.
An die Bearbeitung meiner Beschwerden vom 7.11.2019 wird erinnert.
Auch habe ich einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen die beiden Polizisten: https://www.mzwnews.com/recht/bundesverfassungsgericht-die-staatshaftung-wurde-aufgehoben/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S184 SO 1461/19 ER RG
Per Telefax
Berlin, 12. Mrz. 2020
EILT
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Bearbeitung der Hauptsache und beantrage die gesetzeskonforme Vorbereitung der mündlichen Behandlung.
Neben dem nationalen Recht verstößt das SG gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich bitte Sie, endlich die Weiße Folter und den Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung, Art. 5 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte, zu beenden oder zumindest durch den beantragten Betrag von 60.000 Euro zu mildern. Über diesen Antrag hätte innerhalb von einem Monat entschieden werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, ist er unverzüglich anzuweisen.
Schließlich sind Sozialamt und SG mächtig in Verzug. Der Antrag auf Nothilfe durch meine beiden Söhne ist vom 13. Mai 2016. Und der widerrechtliche Angriff auf mich war gar am 20.2.2008.
An die Bearbeitung meiner Beschwerden vom 7.11.2019 wird erinnert.
Auch habe ich einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen die beiden Polizisten: https://www.mzwnews.com/recht/bundesverfassungsgericht-die-staatshaftung-wurde-aufgehoben/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... comment