Mittwoch, 27. Januar 2021
Macht verweigerte Hilfe Richter zu Kriminellen?
kasparhauser, 21:55h
SG Berlin
S 12 R 41/21 ER
Auch zu Händen von Herrn Helbig
Per Mail
Berlin, 27. Jan. 2021
E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN FRAU EGGERT
Sehr geehrte Frau Eggert, sehr geehrter Herr Helbig,
ich vermisse grundlegende Rechtskenntnisse bei den Richtern am SG und LSG, daher die Anlage des Dokuments der Menschenrechtskommission von 2000, also über 21 Jahre alt und bei diesen Richtern anscheinend immer noch unbekannt, obgleich ich es auch schon mehrfach genannt hatte.
Natürlich habe ich einen Anordnungsanspruch, der schon auf den 20.2.2008 zurückgeht. Mir hätte längst in 2008 geholfen werden müssen. Aber meiner Familie wird seit 13 Jahren jede Hilfe verweigert. Dies hat System, verstößt aber klar gegen das GG und internationale Abkommen.
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Weitere Quellen hatte ich in dem anderen Verfahren von heute genannt. Einfach mal lesen, Wissen kann helfen.
Der Richterin Eggert werfe ich vor, nicht ihre Pflichten aus § 103 SGG iVm § 106 SGG gemacht zu haben, und den Sachverhalt verfälscht hat, zu meinen Lasten, obgleich sie meistbegünstigend für uns Bürger tätig sein soll
So sind alle Leistungsträger zusammenzuziehen, da diese gemeinsam einen Teilhabeplan erstellen sollen, was uns seit 2008 verwehrt wird. Dies ist eindeutig eine Beweisvereitelung und man kann nicht ernsthaft von mir noch fordern, daß ich erstellen soll, was mir in den Jahren seit 2008 alles zugestanden hätte, hätte dieser Staat seine Verpflichtungen erfüllt.
Man hat mir und meinen Söhnen ganz bewußt und vorsätzlich die Teilhabe am Leben verwerrt. Daher halte ich 6000 Euro 13x im Jahr für angemessen, da Leben nicht nachgeholt werden kann. Der Staat soll seine Bürger schützen: (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Hiergegen wurde vorsätzlich von der Staatsgewalt verstoßen. Daß der Übergriff rechtswidrig war, haben SG, Landgericht und Kammergericht längst bestätigt.
Unter den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Folgeabwägungen sind 150.000 Euro nach 13 Jahren des Unrechts sicher nicht überzogen.
Der Rest mag dann in der Tat in einem Hauptprozeß beschlossen werden, unter Hinzuziehung von allen Leistungsträger. Geholfen werden muß aber jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 12 R 41/21 ER
Auch zu Händen von Herrn Helbig
Per Mail
Berlin, 27. Jan. 2021
E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN FRAU EGGERT
Sehr geehrte Frau Eggert, sehr geehrter Herr Helbig,
ich vermisse grundlegende Rechtskenntnisse bei den Richtern am SG und LSG, daher die Anlage des Dokuments der Menschenrechtskommission von 2000, also über 21 Jahre alt und bei diesen Richtern anscheinend immer noch unbekannt, obgleich ich es auch schon mehrfach genannt hatte.
Natürlich habe ich einen Anordnungsanspruch, der schon auf den 20.2.2008 zurückgeht. Mir hätte längst in 2008 geholfen werden müssen. Aber meiner Familie wird seit 13 Jahren jede Hilfe verweigert. Dies hat System, verstößt aber klar gegen das GG und internationale Abkommen.
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Weitere Quellen hatte ich in dem anderen Verfahren von heute genannt. Einfach mal lesen, Wissen kann helfen.
Der Richterin Eggert werfe ich vor, nicht ihre Pflichten aus § 103 SGG iVm § 106 SGG gemacht zu haben, und den Sachverhalt verfälscht hat, zu meinen Lasten, obgleich sie meistbegünstigend für uns Bürger tätig sein soll
So sind alle Leistungsträger zusammenzuziehen, da diese gemeinsam einen Teilhabeplan erstellen sollen, was uns seit 2008 verwehrt wird. Dies ist eindeutig eine Beweisvereitelung und man kann nicht ernsthaft von mir noch fordern, daß ich erstellen soll, was mir in den Jahren seit 2008 alles zugestanden hätte, hätte dieser Staat seine Verpflichtungen erfüllt.
Man hat mir und meinen Söhnen ganz bewußt und vorsätzlich die Teilhabe am Leben verwerrt. Daher halte ich 6000 Euro 13x im Jahr für angemessen, da Leben nicht nachgeholt werden kann. Der Staat soll seine Bürger schützen: (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Hiergegen wurde vorsätzlich von der Staatsgewalt verstoßen. Daß der Übergriff rechtswidrig war, haben SG, Landgericht und Kammergericht längst bestätigt.
Unter den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Folgeabwägungen sind 150.000 Euro nach 13 Jahren des Unrechts sicher nicht überzogen.
Der Rest mag dann in der Tat in einem Hauptprozeß beschlossen werden, unter Hinzuziehung von allen Leistungsträger. Geholfen werden muß aber jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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