Sonntag, 31. Januar 2021
Die Rechtsverweigrung geht weiter
kasparhauser, 23:47h
SG Berlin
S 100 AS 7638/20 ER
Zu Händen Herrn Helbig
Zu Händen Herrn Dr. Behrendt
Per Telefax
Berlin, 31. Jan. 2021
ERINNERUNG
WIDERSPRUCH
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DIE RICHTERIN HOFFMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Hoffmann ist immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen, sagt das Bundesverfassungsgericht mit1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017.
Wenn ein Wohnungsverlust droht, kommt meist die Hilfe zu spät, daher darf ein Sozialgericht hierauf nicht warten.
Hinzu kommt hier durch Frau Hoffmann, behauptet wird, für die Vergangenheit gäbe es keine Eilbedürftigkeit. Dies ist falsch und verstößt ebenfalls gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, welche fordert, daß die Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen sind. Notfalls mit dem Risiko der Überzahlung, dafür hat der Staat Rückforderungsmöglichkeiten.
Das Frau Hoffmann nicht gewillt ist, sich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG zu halten und ihre Verstöße gegen internationale Abkommen, zeigen sich auch daran, daß sie den beigefügten Auszug aus 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005 ständig weiter ignoriert.
Da insbesondere die 100. Kammer sei vielen Monaten rechtswidrig meine Eilanträge allesamt ablehnt oder unbearbeitet läßt, fordere ich die Schließung einer Regelungslücke zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren. Die Eilanträge sind innerhalb eines Monates zu bescheiden. Geschieht dies nicht, wird ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 100 AS 7638/20 ER
Zu Händen Herrn Helbig
Zu Händen Herrn Dr. Behrendt
Per Telefax
Berlin, 31. Jan. 2021
ERINNERUNG
WIDERSPRUCH
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DIE RICHTERIN HOFFMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Hoffmann ist immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen, sagt das Bundesverfassungsgericht mit1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017.
Wenn ein Wohnungsverlust droht, kommt meist die Hilfe zu spät, daher darf ein Sozialgericht hierauf nicht warten.
Hinzu kommt hier durch Frau Hoffmann, behauptet wird, für die Vergangenheit gäbe es keine Eilbedürftigkeit. Dies ist falsch und verstößt ebenfalls gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, welche fordert, daß die Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen sind. Notfalls mit dem Risiko der Überzahlung, dafür hat der Staat Rückforderungsmöglichkeiten.
Das Frau Hoffmann nicht gewillt ist, sich an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG zu halten und ihre Verstöße gegen internationale Abkommen, zeigen sich auch daran, daß sie den beigefügten Auszug aus 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005 ständig weiter ignoriert.
Da insbesondere die 100. Kammer sei vielen Monaten rechtswidrig meine Eilanträge allesamt ablehnt oder unbearbeitet läßt, fordere ich die Schließung einer Regelungslücke zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren. Die Eilanträge sind innerhalb eines Monates zu bescheiden. Geschieht dies nicht, wird ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... comment