Mittwoch, 24. März 2021
Auf meine Argumente geht der Richter nicht ein
SG Berlin
S 153 SF 50/21 AB

Per Telefax


Berlin,24. Mrz. 2021


E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

es gilt eindeutig als Schuldeingeständnis, wenn Richter nicht zu den Vorwürfen Stellung bezieht, sondern sich lediglich auf die Akten beruft.

Allerdings bezweifel ich, daß sich aus den Akten ergibt, wieso ein SG in Berlin einen weit entfernten Gutachter beauftragt. Dies nährt den Verdacht der Korruption.

Auch habe ich ja weitere Bedenken geäußert, auf die wohl niemand eingeht.

Auch steht mir ein Merkzeichen G seit dem 20.2.2008 eindeutig zu. Das LAGeSo ist der Beweisvereitelung schuldig, so daß mir ein GdB von mindestens 50 und ein GdS von mindestens 80 zusteht.

Mir und meiner Familie hätte längst geholfen werden müssen.

Es gilt seit Jahrhunderten: VERZÖGERTES RECHT IST UNRECHT.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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