Dienstag, 12. Oktober 2021
Die Rechtsverweigerung geht weiter
SG Berlin
- Dem Präsidenten Herrn Helbig persönlich
- S 54 AL 550/21 ER




Per Telefax




Berlin, 12. Okt. 2021





E i l t

Nachteilsausgleich




Sehr geehrter Herr Helbig,

ich bitte Sie, den mir zustehenden Nachteilsausgleich auszurechnen und mir zur überweisen.

Da ich kein eigenes Konto mehr habe, geht es an
Fabien Murken
Ing-DiBa
IBAN:DE37 5001 0517 54373977 73
BIC: INGDDEFFXXX

Ich bin auf 141 Tage gekommen, also 14.100 Euro.

Ihre Richter scheinen von Gesetz und Recht nicht viel zu halten, da sollten Sie eingreifen. Denn Opfern von Gewalt und Unrecht ist zeitnah zu helfen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So hatte ich mit 29.5.2021 eine Abschlagzahlung von 300.000 Euro in diesem Eilverfahren beantragt, worüber immer noch nicht entschieden wurde. Die Richterin Noack ist also eindeutig der Weißen Folter schuldig.

Auch ist der Beschluß unsinnig. Zielführend wäre es, alle Träger nach dem SGB IX zusammenzuziehen und endlich die Leistungen zu beschließen.

Mir steht zeitnahes Recht zu, auch schon nach Art. 19 IV GG. Dagegen verstoßen aber fast alle oder gar alle Richter beim SG.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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