Mittwoch, 10. November 2021
Auch hier nichtiger Beschluss
SG Berlin
S 161 SB 1376/21 ER





Per Telefax



Berlin, 10. Nov. 2021




E I L T
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU TRITTIN-ROST


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf meine bisherigen Schreiben stelle ich den Beweisantrag, daß Frau Trittin-Rost kein gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG ist.

Frau Trittin-Rost will keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.

Daher ist ihr Beschluss nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.

Unrecht, auf das Frau Trittin-Rost sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, beruft, darf niemals Recht werden. Daher ist Frau Trittin-Rost aus dem Amt zu entfernen.


Dabei hätte mir schon in 2008 Hilfe des Staates zugestanden, denn Opfern von Gewalt soll zeitnah geholfen werden: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Die 200.000 Euro sind als Ersthilfe unverzüglich anzuweisen und dann muß die Hauptsache mit allen Leistungsträgern aus dem SGB IX vorbereitet und zügig durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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