Samstag, 20. November 2021
Eine Richterin
kasparhauser, 21:34h
gegen die noch zwei Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden offen sind, hat die Frechheit, weiter zu urteilen.
Wir brauchen unbedingt eine Reform bei den Richtern, vor allem wohl eine Entnazifizierung, denn mit Rechtsstaat haben diese Leute nichts im Sinn.
SG Berlin
S 187 SO 1459/21 ER
Per Telefax
Berlin, 20. Nov. 2021
E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG ? GILT FÜR ALLE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
WEGEN RECHTSBEUGUNG UND WEISSE FOLTER
GEGEN FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß festgestellt wird, daß Frau Stöckel
- Kein gesetzlicher Richter ist und der Beschluss daher nichtig, ein NULLUM, ist und keine Rechtskraft entfaltet
- Gegen nationales Recht und internationale Abkommen verstößt, siehe schon mein Schreiben zu S 187 SO 1411/21 ER
- Mir zumindest seit dem 17.5.2021 ein Nachteilsausgleich von 100 Euro zu gewähren sind
- Der Beschluß nichtig ist, da nicht unterschrieben, Anlage.
Ich stelle den Antrag auf Vorschuß/Abschlagzahlung und zwar 15000 Euro für den Nachteilsausgleich und 300.000 für die unterlassene Hilfeleistung durch sämtliche Leistungsträger, mit Hilfe auch der Sozialgerichtsbarkeit.
In einem Rechtsstaat hätte man mir schon in 2008 geholfen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Wir brauchen unbedingt eine Reform bei den Richtern, vor allem wohl eine Entnazifizierung, denn mit Rechtsstaat haben diese Leute nichts im Sinn.
SG Berlin
S 187 SO 1459/21 ER
Per Telefax
Berlin, 20. Nov. 2021
E I L T
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG ? GILT FÜR ALLE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
WEGEN RECHTSBEUGUNG UND WEISSE FOLTER
GEGEN FRAU STÖCKEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß festgestellt wird, daß Frau Stöckel
- Kein gesetzlicher Richter ist und der Beschluss daher nichtig, ein NULLUM, ist und keine Rechtskraft entfaltet
- Gegen nationales Recht und internationale Abkommen verstößt, siehe schon mein Schreiben zu S 187 SO 1411/21 ER
- Mir zumindest seit dem 17.5.2021 ein Nachteilsausgleich von 100 Euro zu gewähren sind
- Der Beschluß nichtig ist, da nicht unterschrieben, Anlage.
Ich stelle den Antrag auf Vorschuß/Abschlagzahlung und zwar 15000 Euro für den Nachteilsausgleich und 300.000 für die unterlassene Hilfeleistung durch sämtliche Leistungsträger, mit Hilfe auch der Sozialgerichtsbarkeit.
In einem Rechtsstaat hätte man mir schon in 2008 geholfen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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