Donnerstag, 30. Dezember 2021
Kopfteil und § 39 SGB XII
SG Berlin
S 116 AS 7392/21


Per Telefax


Berlin, 30. Dez. 2021



E I L T


Sehr geehrte Frau Schamrock,

ich bitte Sie, dieses Verfahren als Eilverfahren einzutragen. Nach zwölf Jahren sollte das Unrecht, daß meiner Familie zugefügt wird, endlich beendet werden.

nach § 39 SGB XII brauchen Haushaltsmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, keinen Kopfteil zu tragen. Dies gilt und galt auch für meine Kinder, die als Schüler, Studenten und Auszubildende nur ganz geringe Einkommen hatten.

Außerdem wurde ich am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und war auf die Pflege und Unterstützung meiner Söhne angewiesen.

Auch gab es mehrere Vorverfahren, ich habe mindestens vier Mal beim SG und LSG geklagt. In einem Fall habe ich den Vorsitzenden beim LSG gefragt, wo meine Söhne denn das Geld für den Kopfteil herbekommen sollten. Er grinste mich höhnisch und sagte, dies sei nicht sein Problem.

Nach zwölf Jahren Unrecht durch das JC und dem Sozialamt (ich bin aufstockender Altersrentner) sind uns weitere Verzögerungen nicht mehr zumutbar.

Überdies wurde mir von der zuständigen Stelle des Senats geschrieben, daß es auf die Vereinbarungen ankomme. Die Vereinbarung mit meinen Söhnen ist, daß die kein Mietanteil übernehmen müssen. Alles andere verstößt gegen Art. 6 GG.

Aufgrund der langen Rechtsverweigerung ist es mir nicht möglich, die Nachforderung zu beziffern. Aber ich bin sicher, daß JC kann dies schnell am PC ermitteln. Auch fordere ich natürlich die gesetzlichen Zinsen und einen Betrugszuschlag von mindestens 20 %.

Ein Vorschuß von zumindest 30.000 Euro würde uns schon helfen.

Für den Fall einer mündlichen Verhandlung fordere ich digitale Prozeßaufzeichnung.

Mit freundlichen Grüßen

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