Mittwoch, 5. Januar 2022
Nachteilsausgleiche im Eilverfahren
kasparhauser, 20:58h
VG Berlin
Per Telefax
Berlin, 5. Januar 2022
E I L T
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab melde ich, daß ich Opfer von Gewalt wurde und mir daher ein barrierefreier Zugang zur Justiz zusteht: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Ggf., also wenn Sie sich nicht an dieses Abkommen halten, werde ich einen PKH-Antrag nachschieben.
Es geht um Nachteilsausgleich im Eilverfahren. Herr Helbig und Frau Schudoma haben durch Schweigen zugestimmt, daß nach einem Monat im Eilverfahren ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person anfällt.
Die Regelungslücke des Gesetzgebers ist bekannt und muß vorerst durch Richterrecht ergänzt werden.
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, oder stark verspätet, muß er ggf. sogar persönlich in die Haftung genommen werden, Beamtenstatusgesetz, was bei der Richterin Noack der Fall ist.
Statt alle Leistungsträger zusammenzulassen, hat sie mit 6.10.2021 die Verfahren aufgespalten, mit dem eindeutigen Ziel der Rechtsbeugung.
Damit ist das Eilverfahren natürlich nicht beendet, aber es kann eine Zwischenrechnung erfolgen. Ich komme da alleine schon auf eine Verzögerung von 141 Tagen, was einen Nachteilsausgleich von 14.100 Euro erzwingt.
Auch meine Forderung vom 29.5.2021 auf eine angemessene Abschlagzahlung ist noch immer offen. Auch da wird ein großer Nachteilsausgleich und Schadenersatz fällig, BGH vom 7.9.2017, III ZR 71/17.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Per Telefax
Berlin, 5. Januar 2022
E I L T
KLAGE GEGEN DAS SG BERLIN
ES KLAGT HORST MURKEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab melde ich, daß ich Opfer von Gewalt wurde und mir daher ein barrierefreier Zugang zur Justiz zusteht: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Ggf., also wenn Sie sich nicht an dieses Abkommen halten, werde ich einen PKH-Antrag nachschieben.
Es geht um Nachteilsausgleich im Eilverfahren. Herr Helbig und Frau Schudoma haben durch Schweigen zugestimmt, daß nach einem Monat im Eilverfahren ein Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag und Person anfällt.
Die Regelungslücke des Gesetzgebers ist bekannt und muß vorerst durch Richterrecht ergänzt werden.
Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, oder stark verspätet, muß er ggf. sogar persönlich in die Haftung genommen werden, Beamtenstatusgesetz, was bei der Richterin Noack der Fall ist.
Statt alle Leistungsträger zusammenzulassen, hat sie mit 6.10.2021 die Verfahren aufgespalten, mit dem eindeutigen Ziel der Rechtsbeugung.
Damit ist das Eilverfahren natürlich nicht beendet, aber es kann eine Zwischenrechnung erfolgen. Ich komme da alleine schon auf eine Verzögerung von 141 Tagen, was einen Nachteilsausgleich von 14.100 Euro erzwingt.
Auch meine Forderung vom 29.5.2021 auf eine angemessene Abschlagzahlung ist noch immer offen. Auch da wird ein großer Nachteilsausgleich und Schadenersatz fällig, BGH vom 7.9.2017, III ZR 71/17.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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