Mittwoch, 26. Januar 2022
Wird Richtern befohlen, Unrecht zu begehen?
kasparhauser, 03:35h
SG Berlin
S 116 AS 10/22 ER
Mein AZ: K1-26-01-2022
Per Telefax
Berlin, 26. Jan. 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTERIN WILLKOMM
ANTRAG AUF SCHMERZENSGELD UND NACHTEILSAUSGLEICH ? WIE DIE GESETZE ES VORSEHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richterin Willkomm ist kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes. Dazu gibt es zu viele offene Befangenheitsanträge gegen sie, was eine klare Sprache spricht.
Die Rechtslage ist eindeutig und auch für einfache Richter zu verstehen. Nach § 39 SGB XII müssen Menschen, die kein Geld haben, keinen Kopfteil bei der KdUH tragen, da klar ist, daß die dies nicht können. So auch die klare Rechtsprechung des BSG seit vielen Jahren.
Anders ist dies bei pflegenden Angehörigen, dazu habe ich beim BSG nichts gefunden, obgleich dies auch sehr häufig der Fall ist, da Familienmitglieder einander nicht im Stich lassen. Klar ist aber auch hier geregelt, daß nach § 39 SGB XII pflegende Angehörige keinen Kopfteil zu tragen brauchen. Wieso Frau Willkomm dies nicht versteht, mag sie erklären oder zugeben, daß sie befangen ist, einseitig die Interessen der staatlichen Stellen vertritt und daher vom Richteramt zurücktreten, dazu dafür keine Befähigung hat.
Frau Willkomm übesrieht auch, daß ich schon mehrere Verfahren zu laufen hatte, die aber durch als kriminell empfundene Richter abgewiesen wurde, obgleich die Rechtslage klar war und ist.
Und natürlich versteht sie Art. 20 III GG nicht, nach dem Unrecht nie zu Recht werden darf. Daher gibt es keine Fristbegrenzungen.
Schon in 2008 hätte dieser Staat uns beistehen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Aber die kriminelle Vereinigung aus Ämtern und Richtern hat die seit 14 Jahren verhindert.
Wir fragen uns alle aus meinem Bekanntenkreis, wieso Richter und Beamte so kriminell werden konnten, waren sie doch vorher sehr vermutlich normale Schüler und Studenten.
Auch spinnt die Richterin Willkomm, wenn sie meint, es gäbe keine aktuelle Notlage. Dazu hat sie keinen Beweis erhoben, weiß aber aus vorherigen Verfahren, daß meine Familie sehr unter den uns zugefügten Umständen leidet.
Sie verstößt auch klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was ihre mangelnde Eignung für das Richteramt zeigt, 1 BvR 569/05
Viele Grüße
Horst Murken
S 116 AS 10/22 ER
Mein AZ: K1-26-01-2022
Per Telefax
Berlin, 26. Jan. 2022
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SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTERIN WILLKOMM
ANTRAG AUF SCHMERZENSGELD UND NACHTEILSAUSGLEICH ? WIE DIE GESETZE ES VORSEHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richterin Willkomm ist kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes. Dazu gibt es zu viele offene Befangenheitsanträge gegen sie, was eine klare Sprache spricht.
Die Rechtslage ist eindeutig und auch für einfache Richter zu verstehen. Nach § 39 SGB XII müssen Menschen, die kein Geld haben, keinen Kopfteil bei der KdUH tragen, da klar ist, daß die dies nicht können. So auch die klare Rechtsprechung des BSG seit vielen Jahren.
Anders ist dies bei pflegenden Angehörigen, dazu habe ich beim BSG nichts gefunden, obgleich dies auch sehr häufig der Fall ist, da Familienmitglieder einander nicht im Stich lassen. Klar ist aber auch hier geregelt, daß nach § 39 SGB XII pflegende Angehörige keinen Kopfteil zu tragen brauchen. Wieso Frau Willkomm dies nicht versteht, mag sie erklären oder zugeben, daß sie befangen ist, einseitig die Interessen der staatlichen Stellen vertritt und daher vom Richteramt zurücktreten, dazu dafür keine Befähigung hat.
Frau Willkomm übesrieht auch, daß ich schon mehrere Verfahren zu laufen hatte, die aber durch als kriminell empfundene Richter abgewiesen wurde, obgleich die Rechtslage klar war und ist.
Und natürlich versteht sie Art. 20 III GG nicht, nach dem Unrecht nie zu Recht werden darf. Daher gibt es keine Fristbegrenzungen.
Schon in 2008 hätte dieser Staat uns beistehen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Aber die kriminelle Vereinigung aus Ämtern und Richtern hat die seit 14 Jahren verhindert.
Wir fragen uns alle aus meinem Bekanntenkreis, wieso Richter und Beamte so kriminell werden konnten, waren sie doch vorher sehr vermutlich normale Schüler und Studenten.
Auch spinnt die Richterin Willkomm, wenn sie meint, es gäbe keine aktuelle Notlage. Dazu hat sie keinen Beweis erhoben, weiß aber aus vorherigen Verfahren, daß meine Familie sehr unter den uns zugefügten Umständen leidet.
Sie verstößt auch klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was ihre mangelnde Eignung für das Richteramt zeigt, 1 BvR 569/05
Viele Grüße
Horst Murken
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