Donnerstag, 17. Februar 2022
Nur Rechtsverweigerung
SG Berlin
S 64 AS 3042/21 ER



Per Telefax


Berlin, 16. Feb. 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER KUNZ


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Kunz ganz massive Verletzungen des Grundgesetzes und Internationalem Recht vor.

Ich wurde am 20.2.2008 von der Staatsgewalt zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ jDies hätte Herr Kunz schon in seinem Beschluss vom18.5.2021 leinbeziehen müssen.

Aber Richter wie dieser verweigern mir von Anfang an mein Recht.

Natürlich entspricht es nicht der Warheit , wenn er behauptet, der Rechtsweg sei nicht mehr gegeben. Doch haben die Verfasser des Grundgesetzes solche Richter gekannt und den Rechtsweg durch Art. 19 IV GG offengehalten, bis Art. 20 GG eingehalten wurde.

Nach den von mir genannten internationalen Abkommen, hätte man uns zeitnah, also zumindest in 2008 helfen müssen. Warum halten sich deutsche Richter, die Gerichtspräsidenten und die Dienstaufsicht nicht an dieses einfache Recht?

Bitte lesen: UN-BRK und Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Bitte besorgen Sie sich auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Gerne können Sie es auch an Kollegen weiterleiten.

Zur Beendigung der Weißen Folter fordere ich eine Sofortzahlung von zumindest 200.000 Euro.

Wenn Richter ihre Arbeit nicht machen, soll darunter wer leiden?

Viele Grüße


Horst Murken

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