Donnerstag, 24. Februar 2022
Frau Bürks
SG Berlin
S 153 SF 4/20 AB
S 153 SF 183/20 AB
S 153 SF 200/20 AB
S 153 SF 20/21 AB
S 156 SF 122/21 AB
S 156 SF 26/22 AB RG



Zu Händen Herrn Helbig


Per Telefax


Berlin, 24. Feb. 2022




E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN BÜRKS


Sehr geehrter Herr Helbig,

ich fordere Sie auf, diese Richterin endlich aus dem Verkehr zu ziehen.

Sie hält sich nicht an die Gesetze und hat auch nicht die Absicht, dies zu tun. Denn es laufen zahlreiche Befangenheitsanträge alleine durch mich gegen sie und trotzdem urteilt sie ungeniert weiter und verstößt weiter gegen einfaches Recht.

Wie verwirrt sie ist, zeigt sich u.a. an S 153 SF 4/20 AB. Hier schreibt sie, daß ich Befangenheitsanträge stelle in teilweise über einem Jahr beendete Verfahren, mit dem Ziel, die Verfahren sinnlos zu verlängern und zu verschleppen.

Wie soll dies bei einem bereits beendeten Verfahren gehen?

Allerdings steht meiner Familie natürlich ein gesetzlicher Richter zu. Oder sehen Sie und Ihre Kollegen dies anders? Dann bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

Wenn Sie dies aber auch so sehen, sollten Sie Frau Bürks unverzüglich aus dem Richteramt entlassen. Ich glaube nicht, daß hier eine Nachschulung noch hilft, überlasse diese Bewertung aber natürlich Ihnen.

Frau Bürks wirft mir vor, daß meine Anträge sich ähneln, dabei nutzt sie selber Textbausteine und kommt zu immer gleichen Formulierungen. Wie krank ist denn solch ein Verhalten?

Ich stelle also den Antrag, Frau Bürks ohne weitere Bezüge aus dem Richteramt zu entlassen, da sie die Anforderungen an Richter in keiner Weise erfüllt.

Uns allerdings steht die Einhaltung von Gesetz und Recht zu, Art. 20 III GG, sowie die Einhaltung internationalen Rechts: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Und, da hiergegen in der Vergangenheit massiv durch die Richter beim SG verstoßen wurde, ein Vorschuß von 250.000 Euro, zur Milderung der Weißen Folter.

Viele Grüße



Horst Murken

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