Samstag, 12. März 2022
Neue Klage
SG Berlin
JC Neukölln, z. H. Frau Dr. Brendel




Per Telefax


Berlin, 12. Mrz. 2022



E I L ANTRAG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN FRAU KRAFT HERRN LILGE UND FRAU DR BRENDEL



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen drei Personen vor, in Tateinheit bewußt gegen bestehende nationale Gesetze, das Grundgesetz und das Völkerrecht zu verstoßen.

Das Ziel dieser drei scheint Weiße Folter und Quälen ihrer Mitbürger zu sein. Denn die Rechtslage, gegen die sie verstoßen ist seit Jahren klar.

1. In einem Rechtsstaat darf Unrecht nicht zu Recht werden, Art. 20 III steht dem entgegen.
2. Die beigefügte Expertise ist den Beteiligten seit vielen Jahren bekannt, sie beharren aber auf ihren kriminellen Ansichten, mit denen Sie ihren Mitmenschen hohen Schaden zufügen, was zum Wohnungsverlust oder Selbstmord führen kann.
3. § 39 SGB XII bestimmt klar ? und so ist auch die eindeutige Rechtsprechung des BSG-, daß niemand einen Kopfteil tragen muß, der nicht das Einkommen dafür hat. Dies traf auf meine Söhne zu, da diese Schüler, Studenten, Auszubildende waren.
4. § 39 SGB XII bestimmt aber auch, daß pflegende Angehörige keinen Kopfteil tragen müssen. Daß meine Söhne mich pflegen, ist dem JC allemal seit 2008 bekannt. Daher verstoßen diese drei auch gegen Völkerrecht: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Und dies vorsätzlich und in Schadabsicht, da ich dieses und weitere gültige Abkommen dem JC seit Jahren genannt habe.
5. Wir werden also seit vielen Jahren um unsere Rechte durch das Jobcenter und andere Leistungsträger betrogen. Dies muß die Konsequenz haben, daß hier auch daher keine Verjährung eintreten kann und zum anderen uns seit dem 20.2.2008 ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro im Monat wegen jahrelanger unterlassener Hilfe zusteht, BGH 7.9.2017, III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
6. Meine Forderung gegen das Jobcenter geht weit über das hinaus, was es beschieden hat. Siehe mein Schreiben vom 11.1.2020, welches ich meinem damaligen Widerspruch beigefügt habe. Auch hier wieder ein eindeutiger Betrugsversuch durch die drei genannten Personen.

Ich fordere zur Beendigung der meiner Familie zugefügten Weißen Folter und dem Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung eine Sofortzahlung von 300.000 Euro. Dies dient auch der Prävention.

Um Zeit zu sparen, stelle ich zu.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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