Samstag, 23. Juli 2022
116. KAMMER
SG Berlin
S 116 AS 453/22

Zu Händen dem Gerichtspräsidenten



Per Telefax


Berlin, 23. Jul. 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN WILLKOMM

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß festgestellt wird, daß Frau Willkomm keine gesetzliche Richterin ist, da viel zu viel Beschwerden gegen sie vorliegen, die immer noch nicht bearbeitet wurden.

Auch fällt auf, daß Frau Willkomm die Gewaltenteilung aufhebt. Die Behörde braucht nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen. Den Rest machen dann für die Exekutive die Richter.

Auch ist Frau Willkomm intellektuell überfordert. Natürlich gibt es Rechtsgrundlagen für meine Forderung, allerdings müssen die nicht im SGB II stehen, denn nach Art. 25 GG gehen internationale Rechte vor:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die Rechtsgrundlage ist also keinesfalls geklärt. Und wenn, zu meinem Gunsten

Schon Martin Luther hatte gesagt: Ein Jurist, der nur Jurist ist, ist ein arm Ding.

Es ist also fraglich, ob man solche Leute auf die eigene Bevölkerung loslassen sollte.

Viele Grüße



Horst Murken

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