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Samstag, 5. März 2022
Was wollen die?
kasparhauser, 13:34h
SG Berlin
Dem Häuptling und Verantwortlichen Helbig
S 64 AS 952/22 ER RG
Per Telefax
Berlin, 5. März 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER KUNZ
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leidensgenossen des Unrechts in Deutschland,
ich werfe dem Richter Kunz vor, nicht zu einem Rechtsstaat zu gehören, sondern andere Ziele zu verfolgen. Und ich werfe Herrn Helbig vor, dies zu dulden oder gar angeordnet zu haben.
Herr Kunz verstößt gegen § 1 SGB I, da er mir jede Hilfe verweigert, die mir aber evident zusteht.
Herr Kunz verstößt gegen die Artikel 2, 19IV und 20 III GG.
Herr Kunz verstößt gegen Völkerrecht, insbesondere Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000,
Außerdem hat Herr Kunz in eigener Sache entschieden, was in einem Rechtsstaat nicht zulässig ist. Herr Helbig aber läßt dies zu oder hat dies sogar angeordnet, da Herr Kunz nicht der einzige Richter beim SG ist, der Beschwerden gegen sich - selber beantwortet.
Ich bitte um Verbreitung, um dieses Unrecht aufzudecken. Deutschland ist kein Rechtsstaat, wenn sowas bei deutschen Gerichten zugelassen wird.
Mehr hier: https://rechtsstaat28.blogger.de/?day=20220218
Und hier weitere internationale Abkommen, gegen die der Richter verstößt: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Dies wird seit vielen Jahren auch von den jeweiligen Häuptlingen beim SG getragen. Eine Art Rechtsprechung, die mit unserer Verfassung unvereinbar ist und auf deutlich älteres Gedankengut zurück zu gehen scheint.
Viele Grüße
Horst Murken
Dem Häuptling und Verantwortlichen Helbig
S 64 AS 952/22 ER RG
Per Telefax
Berlin, 5. März 2022
E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER KUNZ
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leidensgenossen des Unrechts in Deutschland,
ich werfe dem Richter Kunz vor, nicht zu einem Rechtsstaat zu gehören, sondern andere Ziele zu verfolgen. Und ich werfe Herrn Helbig vor, dies zu dulden oder gar angeordnet zu haben.
Herr Kunz verstößt gegen § 1 SGB I, da er mir jede Hilfe verweigert, die mir aber evident zusteht.
Herr Kunz verstößt gegen die Artikel 2, 19IV und 20 III GG.
Herr Kunz verstößt gegen Völkerrecht, insbesondere Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000,
Außerdem hat Herr Kunz in eigener Sache entschieden, was in einem Rechtsstaat nicht zulässig ist. Herr Helbig aber läßt dies zu oder hat dies sogar angeordnet, da Herr Kunz nicht der einzige Richter beim SG ist, der Beschwerden gegen sich - selber beantwortet.
Ich bitte um Verbreitung, um dieses Unrecht aufzudecken. Deutschland ist kein Rechtsstaat, wenn sowas bei deutschen Gerichten zugelassen wird.
Mehr hier: https://rechtsstaat28.blogger.de/?day=20220218
Und hier weitere internationale Abkommen, gegen die der Richter verstößt: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Dies wird seit vielen Jahren auch von den jeweiligen Häuptlingen beim SG getragen. Eine Art Rechtsprechung, die mit unserer Verfassung unvereinbar ist und auf deutlich älteres Gedankengut zurück zu gehen scheint.
Viele Grüße
Horst Murken
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