Dienstag, 5. April 2022
Baum und Helbig
SG Berlin
S 153 SF 103/22 AB

Per Telefax



Berlin,5. April 2022




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER BAUM UND DESSEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN SOWIE GEGEN DEN PRÄSIDENTEN HERRN HELBIG




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Baum eine unglaubliche kriminelle Energie vor.

Obgleich gegen ihn alleine durch mich viele offene Befangenheitsanträge laufen, hat er die Frechheit weiter Beschlüsse zu fassen. Und dem Gerichtspräsidenten werfe ich vor, die zu dulden, was ihn aus meiner Sicht zum Komplizen macht.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum nicht mein gesetzlicher Richter ist und dies auch nie wieder sein kann.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß Herr Baum das Recht beugt, in dem er einen Beschluß eines Richters, der kein gesetzlicher Richter ist, da er nicht unabhängig ist, für Bestandskräftig erklärt. Dies kann aber nicht von einem Richter erfolgen, der Partei ist und auf meine Argumente nicht eingeht. Daher ist festzustellen, daß es sich bei dem Beschluß um ein NULLUM handelt, welches nichtig ist und aufgehoben gehört.

Selbstverständlich darf sich solch ein Richter auch nicht erneut mit der Sache befassen, dies muß ein unabhängiger Richter machen.

Viele Grüße



Horst Murken

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