Donnerstag, 7. April 2022
Marx, 30. Kammer
SG Berlin
S 30 R 1240/21 ER


Per Telefax


Berlin, 7. April 2022


E I L T


Sehr geehrter Herr Marx,

ich habe Ihren Beschluss vom 30.8.2021 gefunden.

Ich stelle den Feststellungsantrag, daß dieser nichtig ist, ein NULLUM, und daher aufzuheben ist, da er keine Rechtskraft entfaltet oder entfalten darf.

So ist
- Keine natürliche Peron genannt, die die Beklagte vertritt
- Der Beschluss nicht von Ihnen unterschrieben, da Sie dafür keine Verantwortung übernehmen wollen
- Nicht klar, was beglaubigt wurde.
- Sie bewußt Unrecht zementieren und damit gegen Art. 17 GG, Art. 19 IV GG, Art. 20 III GG sowie Menschen- und Völkerrecht verstoßen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Es ist offensichtlich, daß Sie kein gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes und der genannten internationalen Abkommen sind.

Machen Sie sich klar, daß mir in über vierzehn Jahren nicht geholfen wurde und fragen sich, wie Sie darüber denken würden, wenn es Sie oder Ihre Angehörigen betreffen würde.

Aber offensichtlich machen Sie sich lieber lustig, daß sich selbst Krüppel wehren.

Hochachtungsvoll



Horst Murken

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