Samstag, 30. April 2022
Dies ging auch an den Bundesjustizminister
SG Berlin
Zu Händen Herrn Helbig persönlich




Per Telefax



Berlin, 30. Apr. 2022



E I L T
BESCHWERDE
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN BÜRKS UND RICHTER BAUM SOWIE DEM GERICHTSPRÄSIDENTEN HELBIG



Sehr geehrte Damen und Herren, sowie Herrn Helbig,

obgleich gegen diese Richter und auch die Richterin Willkomm zahlreiche Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden offen sind, beugen die weiterhin ungerührt und ungestraft das Recht. Zuständig ist Herr Helbig, gegen den ich mich auch schon beschwert hatte, was immer noch offen ist.

Richter, gegen die Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden vorliegen, können nicht unparteiisch sein und sind damit keine gesetzlichen Richter. Alle ihre Beschlüsse sind als NULLUM zu betrachten und aufzuheben.

Dies gilt auch für die Urteile, gegen die ich mich ursprünglich gewandt hatte und bei denen die Richter keine dienstliche Stellungnahme abgaben, was als Eingeständnis der Befangenheit gilt. Auch diese Urteile gelten als NULLUM und sind aufzuheben.

Und natürlich ist ein Urteil von einer befangenen Richterin nichtig, ein NULLUM, auch, wenn sie inzwischen bei Gericht ausgeschieden ist (S 156 SF 112/22 AB). Es gilt das Primat des Rechts. Wenn ein Richter bei dem Urteil befangen war, ist das Urteil nichtig. Auch ein Räuber, Dieb, Vergewaltiger oder Mörder wird ja nicht mehr verfolgt, nur weil er in Rente ist.

Damit ist offensichtlich, daß diese Richter keine Ahnung von Rechtsstaat haben und diesen Staat abschaffen wollen, in dem sie das Vertrauen in diesen Staat untergraben.

Da meinen Söhnen und mir seit vielen Jahren unsere Rechte durch diese kriminellen Machenschaften genommen wurden, verlange ich zumindest eine Sofortzahlung von 600.000 Euro sowie ein Schmerzensgeld von diesen genannten drei Richtern von 9000 Euro ab dem 1.5.2022, BGH 7.9.2017 III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Viele Grüße


Horst Murken

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