Freitag, 10. Juni 2022
32. Kammer
kasparhauser, 09:21h
SG Berlin
S 32 R 674/22 ER
Per Telefax
Berlin, 10. Jun. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN AM SG BENTON
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Benton scheint nicht in der Lage zu sein, einfache Sachverhalte zu erfassen.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht. Dies ist ein Verstoß gegen Art. 2 GG und muß dazu zu führen, daß mir unverzüglich hätte geholfen werden müssen.
Dies ergibt sich u.a. aus Art. 25 GG iVm mit Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Im Eilverfahren haben Richter über die Auswirkungen nachzudenken und zu helfen, siehe Anlage zu 1 BvR 569/05.
Der Verweis auf das Hauptsacheverfahren ist menschenverachtend, denn mein Antrag auf Hilfe nach dem OEG liegt seit 2010 bei den Sozialgerichten.
Da Frau Benton ihrer Pflicht aus dem eigenen Eid und § 1 SGB I nicht nachkommt, fordere ich von ihr 2.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Ich hoffe, beim LSG ist man in der Lage, Gesetz und Recht einzuhalten.
Viele Grüße
Horst Murken
S 32 R 674/22 ER
Per Telefax
Berlin, 10. Jun. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN AM SG BENTON
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Benton scheint nicht in der Lage zu sein, einfache Sachverhalte zu erfassen.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht. Dies ist ein Verstoß gegen Art. 2 GG und muß dazu zu führen, daß mir unverzüglich hätte geholfen werden müssen.
Dies ergibt sich u.a. aus Art. 25 GG iVm mit Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Im Eilverfahren haben Richter über die Auswirkungen nachzudenken und zu helfen, siehe Anlage zu 1 BvR 569/05.
Der Verweis auf das Hauptsacheverfahren ist menschenverachtend, denn mein Antrag auf Hilfe nach dem OEG liegt seit 2010 bei den Sozialgerichten.
Da Frau Benton ihrer Pflicht aus dem eigenen Eid und § 1 SGB I nicht nachkommt, fordere ich von ihr 2.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Ich hoffe, beim LSG ist man in der Lage, Gesetz und Recht einzuhalten.
Viele Grüße
Horst Murken
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